Aromatisierte weinhaltige Getränke

Warenkunde

zwei Glühweintassen auf einem Tisch

Die Produktpalette der aromatisierten weinhaltigen Getränke umfasst aromatisierte Weine, z. B. die Wermutweine, aromatisierte weinhaltige Getränke, z. B. Glühweine und Maiweine und aromatisierte weinhaltige Cocktails, z. B. Produkte mit Fantasienamen wie "Summerdrink". Generell bestehen die Erzeugnisse aus Wein, teilweise Wasser, geschmacksgebenden Lebensmitteln und/oder Aromastoffen sowie Zucker.

Was wird generell untersucht?

Überprüft wird die gesetzeskonforme chemische Zusammensetzung der Fertigprodukte sowie deren Ausgangsmaterialien – also Grundweine und Aromen. Die Analytik beinhaltet den Nachweis von Weininhaltsstoffen, Zusatz- und Aromastoffen. Darüber hinaus werden die sensorischen Eigenschaften und die Kennzeichnung kontrolliert. Auch die Untersuchung warm ausgeschenkter Produkte – wie Glühweine oder Punsche – spielt eine bedeutende Rolle.

Rechtliche Grundlagen

Neben einigen allgemein für Lebensmittel gültigen Rechtsnormen gelten:

  • Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (ABl. L 149 vom 14.6.1991, S1)
  • Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985)
  • Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827)