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Überwachung einzelner Gruppen von Produkten
Der Produktbereich wird von verschiedenen Behörden und Institutionen überwacht
- Bedarfsgegenstände: Lebensmittelüberwachung
- Technische Geräte: Gewerbeaufsicht
- Kosmetika: Lebensmittelüberwachung
- Chemikalien: Gewerbeaufsicht, Lebensmittelüberwachung
- Spielzeug: Gewerbeaufsicht, Lebensmittelüberwachung
- Verbraucherprodukte und technische Arbeitsmittel: Gewerbeaufsicht, Lebensmittelüberwachung und weitere Beauftragte im Rahmen des ProdSG und weiterer gesetzlicher Vorgaben
- Medizinprodukte: Regierung, LGL, weitere Beauftragte
- Tabak: Lebensmittelüberwachung
- Konsumcannabis (KCanG): Kreisverwaltungsbehörden, Polizei, LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist für die genannten Behörden und Institutionen untersuchend und beratend tätig. Auch die Datenintegration gehört zu den Aufgaben des LGL. Darüber hinaus nimmt das LGL die Funktion als Sammel-, Bewertungs- und Weiterleitungsstelle für Datenabfragen des Bundes und aufgrund von EU-Vorgaben wahr.