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Marktüberwachung im Rahmen des stofflichen Verbraucherschutzes
Ziel der Marktüberwachung im stofflichen Verbraucherschutz ist, die Voraussetzungen für den sicheren Umgang von Verbrauchern mit chemischen Produkten zu überprüfen und die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Regelungen sicherzustellen. Für den Vollzug des stofflichen Verbraucherschutzes sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Diese suchen Handelsbetriebe, Verkaufsläden und -märkte auf und entnehmen Proben nach Stichprobenplänen, die das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt. Die entnommenen Proben – Stoffe, Gemische und Erzeugnisse – werden am LGL nach den Vorgaben des Chemikalienrechts untersucht.
Im Jahr 2010 wurden etwa 4.500 Proben im Rahmen der Marktüberwachung untersucht. Bei etwa 1.750 führte das LGL intensivere chemische Untersuchungen durch. Bei den anderen Proben kam hauptsächlich das mobile Röntgen-Fluoreszenz-Analyse-Gerät (RFA-Gerät) zum Einsatz, mit dem innerhalb kurzer Zeit Materialien auf Schwermetalle untersucht werden können (Screeningmessung). Positive Messergebnisse mit dem RFA-Gerät ziehen dann stets eine angepasste chemische Bestimmung nach sich.
Mit den chemischen Methoden wurden die Proben auf unzulässige Gehalte an Stoffen wie etwa Asbest, Benzol, Formaldehyd, Pentachlorphenol und Toluol sowie auf richtige Kennzeichnung nach der Gefahrstoffverordnung und anderen Rechtsgrundlagen untersucht. Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung wurden ergänzt durch die CLP-Verordnung (Classification, labelling and packaging of substances and mixtures).
Mit den Untersuchungen soll der Verbraucher vor gefährlichen chemischen Produkten im Alltag geschützt werden. Die Palette der untersuchten Produkte umfasste beispielsweise benzolhaltige Kleber, Lungenschäden verursachende Lampenöle, asbesthaltige Dichtungen, pentachlorphenolhaltiges Holz, Seide oder Leder, aber auch Desinfektionsmittel, Lacke und