Teigwaren

Warenkunde

kleiner Haufen roher Spiralnudeln

Teigwaren sind beliebig geformte Erzeugnisse, die aus Getreidemahlerzeugnissen mit oder ohne Verwendung von Hühnereiern und / oder anderen Zutaten, wie z. B. Gemüse, Kräutern, Pilzen sowie Gewürzen hergestellt werden. Sie werden durch Einteigen, Formen und Trocknen ohne Anwendung eines Gärungs- oder Backverfahrens produziert.

Was wird generell untersucht?

Neben den sensorischen Eigenschaften prüft das LGL die Merkmale

  • Eianteil,
  • Wassergehalt,
  • Kochsalzanteil
  • und Weizenart.
  • Auch eine unzulässige Färbung mit künstlichen Farbstoffen oder der Einsatz unerlaubter Konservierungsstoffe wird überprüft.

Rechtliche Grundlagen

Als Beurteilungsgrundlage für die Zusammensetzung und Beschaffenheit dieser Erzeugnisse gelten die Leitsätze für Teigwaren des Deutschen Lebensmittelbuches. Die Leitsätze stellen keine Rechtsnorm dar; sie drücken jedoch bei den einzelnen Nudelsorten die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Verkehrsbezeichnung, die Beschaffenheit der Erzeugnisse und somit die berechtigte Verbrauchererwartung aus.

Die Verwendung von Zusatzstoffen wird in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung geregelt. Diese schreibt sowohl den zulässigen Verwendungszweck, die Höchstmenge und in bestimmten Fällen auch den Wortlaut der notwendigen Kenntlichmachung als Information für den Verbraucher vor.