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Sudan 1 in Gewürzen und Gewürzzubereitungen – Ergebnisse der Untersuchungen zwischen Juli 2003 und Dezember 2004
Was ist Sudan 1 und wo wird es verwendet?
Sudan 1 ist ein roter Farbstoff, der vor allem zum Färben von Mineralölprodukten wie z. B. von Vergasertreibstoffen (Benzin), Dieselöl, Heizöl sowie von Wachserzeugnissen wie Schuhcremes und Bohnerwachs verwendet wird.
Im Sommer 2003 wurde Sudan 1 in verschiedenen Erzeugnissen, beispielsweise in Chili- oder Paprikapulver und Chili- oder Paprikagewürzmischungen nachgewiesen, obwohl der Farbstoff für die Verwendung in Lebensmittel nicht zugelassen ist.
Wie gefährlich ist Sudan 1?
Experimentelle Befunde belegen, dass Sudan 1 erbgutverändernde (mutagene) Eigenschaften besitzt und stabile Verbindungen mit dem Erbmaterial (DNA und RNA) eingeht. Die Bindung an DNA und RNA wurde auch in Reagenzglas-Untersuchungen mit Bestandteilen von menschlichen Leberzellen beobachtet. In Tierversuchen (bei Ratten und Mäusen) wirkte die Substanz krebsauslösend (kanzerogen).
Es liegen bisher keine Hinweise vor, dass Sudan 1 beim Menschen Krebs auslöst. Die experimentellen Befunde zur Erbgutveränderung weisen jedoch zusammen mit den Tierversuchen zur Krebsauslösung darauf hin, dass Sudan 1 möglicherweise auch für den Menschen ein Krebsrisiko darstellen könnte.
Unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge sollte daher jede vermeidbare Belastung des Menschen unterbleiben.
Worin wurde Sudan 1 nachgewiesen und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Für die Verwendung in Lebensmitteln ist Sudan 1 nicht zugelassen. Es darf daher nicht in Lebensmitteln enthalten sein. Natürlicherweise kommt Sudan 1 in Lebensmitteln nicht vor.
Im Mai 2003 wurde Sudan 1 in Frankreich in Chilipulver, das aus Indien importiert wurde, nachgewiesen. Frankreich informierte über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel unverzüglich die Europäische Kommission und deren Mitgliedsstaaten. Mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20. Juni 2003 (2003/460/EC) ) wurden alle Mitgliedsstaaten aufgefordert sicherzustellen, dass keine Importe von Chili und Chiliprodukten, die Sudan 1 enthalten, in den Staaten der Gemeinschaft in den Handel gelangen. Danach sollen die Mitgliedsstaaten den Import verbieten, bis ein Analysenbericht vorliegt, der zeigt, dass die importierte Lieferung kein Sudan 1 enthält. Auch bereits auf dem Markt befindliche Produkte sollen auf Sudan 1 untersucht werden. Produkte, die Sudan 1 enthalten, sollen vernichtet werden.
Was hat das LGL festgestellt und was wurde veranlasst?
Seit Februar 2004 gilt eine erweiterte EU-Entscheidung, wonach Paprika-, Chilli- und Currypulver auf die Farbstoffe Sudan 1 bis 4 zu untersuchen sind.
Im Zeitraum zwischen Juli 2003 und Dezember 2004 wurden insgesamt 423 Lebensmittelproben auf unzulässige Farbstoffe geprüft. Außer den genannten Gewürzen wurden auch Würzmittel und Würzsoßen, die diese Gewürze enthalten, in die Untersuchungen einbezogen.
In insgesamt 43 Proben waren Sudanfarbstoffe nachweisbar.
Beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde die Farbstoffuntersuchung auf Sumach ausgedehnt. Es handelt sich dabei um die rotbraun bis violett gefärbten, zerkleinerten Früchte des Essigbaumes, die in der türkischen Küche als Fleischgewürz eingesetzt werden.
In zwei Gewürzzubereitungen mit Chilli und in vier Sumachproben waren jeweils zwei Farbstoffe (Sudan 1 und Sudan 4) nachweisbar.
Außerdem ergab die Untersuchung, dass in vier Paprikaproben und in zwei Saucen Bixinfarbstoffe vorhanden waren. Es handelt sich dabei um einen Farbstoff, der nur für bestimmte Lebensmittel, nicht aber für Gewürze und Soßen zugelassen ist.
Bei positiven Befunden zu den Farbstoffen Sudan 1–4 wird entsprechend der EU-Entscheidung eine Meldung über das Europäische Schnellwarnsystem erstellt, die betroffene Produktcharge aus dem Verkehr genommen und vernichtet.
Wie ist die gesundheitliche Beurteilung?
Gelegentlicher Verzehr von Lebensmitteln, die mit Sudan 1 belastetet sind, führt nach heutigem Kenntnisstand höchstwahrscheinlich nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Menschen. Über die Folgen regelmäßigen und länger dauernden Verzehrs belasteter Lebensmittel liegen für den Menschen derzeit keine Erkenntnisse vor.