Sozialer Arbeitsschutz

In der Berufswelt besitzt der soziale Arbeitsschutz einen besonderen Stellenwert und ist durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien rechtlich verankert.
Der soziale Arbeitsschutz soll Beschäftigte durch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit vor Überlastungen und Gesundheitsschädigungen schützen. Insbesondere werden die Belange von besonders schutzbedürftigen Personengruppen wie werdende und stillende Mütter, Kinder und Jugendliche oder Behinderte berücksichtigt.
Durch Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind die maximalen Arbeits- und Einsatzzeiten wie Lenkzeiten am Steuer eines Fahrzeugs mit Mindestruhezeiten geregelt.
Beschäftigte, die in Heimarbeit abhängig beschäftigt sind, werden durch gesetzliche Regelungen vor sozialen Benachteiligungen geschützt. Die Entlohnung hat nach diesen Vorschriften zu erfolgen.

Mutterschutz und Elternzeit

Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt genießen einen besonderen Schutz. Rechtsgrundlagen hierzu bieten das Mutterschutzgesetz und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz. Diese Vorschriften regeln u. a. die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Beschäftigungsverbote bei gefährdenden Tätigkeiten, den Mutterschaftsurlaub und den Kündigungsschutz.

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Kinder und Jugendliche

Besonderer Schutz gilt auch Kindern und Jugendlichen, für die im Jugendarbeitsschutzgesetz Regelungen zur Begrenzung der Arbeitszeit und zu Art und Umfang der Beschäftigung getroffen werden.

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Behinderte

Auch Behinderte und von Behinderung bedrohte Personen werden in ihrer Eingliederung in das (Arbeits-) Leben gefördert. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im Sozialgesetzbuch IX mit Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Der (schwer)behinderte Beschäftigte

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Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange gearbeitet werden darf und welche Ruhezeiten mindestens eingehalten werden müssen, um den Arbeitstag gesund zu bewältigen.

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Kraftfahrer

Lenkzeitbeschränkungen und die Einhaltung von Ruhepausen sind ein wichtiger Sicherheitsfaktor für Kraftfahrer in der Personen- und Güterbeförderung, Die Praxis zeigt, dass die Unfallhäufigkeit durch Übermüdung des Fahrers ansteigt.

Zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr geben die entsprechenden Vorschriften und Informationen Auskunft. Rechtsgrundlage ist die Fahrpersonalverordnung. Darüber hinaus sind die Lenk- und Ruhezeiten durch Aufzeichnung mittels eines Kontrollgeräts zu belegen.

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Heimarbeitsschutz

Das Heimarbeitsgesetz (HAG) wurde zum Schutz von Beschäftigten erlassen, welche in ihrer eigenen Wohnung oder in einer sonstigen selbst gewählten Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden Auftragsarbeit verrichten. Damit soll dem Risiko sozialer Benachteiligung von HeimarbeiterInnen vorgebeugt werden. Die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes sind zwingend einzuhalten. Ein Ausschluss dieses Gesetzes ist weder durch einen Vertrag möglich, noch können Heimarbeiter nachträglich darauf verzichten. Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines Tarifvertrages haben.

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