Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
Warenkunde
Speiseeis ist ein Lebensmittel, das in gefrorenem Zustand verzehrt wird. Es enthält außer Wasser und Zucker vielfach Milchbestandteile, Früchte und andere geschmackgebende Zutaten, Aromastoffe und Zusatzstoffe wie z. B. Dickungsmittel, Stabilisatoren oder Farbstoffe.
Speiseeis wird in acht verschiedenen Sorten angeboten: Cremeeis, Rahmeis, Milcheis, Eiscreme, Fruchteis, Fruchteiscreme, (Frucht)-Sorbet und Wassereis.
Softeis ist keine eigentliche Eissorte, sondern beschreibt eine besondere Form der Herstellung. Es handelt sich bei Softeis um ein aufgeschäumtes Speiseeis, das unmittelbar verkauft wird, nachdem es den Gefrierapparat verlassen hat.
Nach den Leitsätzen für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse sind für die acht Speiseeissorten folgende Beurteilungsmerkmale festgeschrieben.
- Cremeeis, Eiercremeeis
enthält mindestens 50 % Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 g Vollei oder 90 g Eigelb. Es enthält kein zusätzliches Wasser. - Rahmeis, Sahneeis, Fürst-Pückler-Eis
enthält mindestens 18 % Milchfett aus der bei der Herstellung verwendeten Sahne (Rahm). - Milcheis
enthält mindestens 70 % Milch. - Eiscreme
enthält mindestens 10 % der Milch entstammendes Fett. - Fruchteis
enthält einen Anteil an Frucht von mindestens 20 %. Bei Fruchteis aus Zitrusfrüchten, anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mindestens 2,5 % (berechnet als Zitronensäure), beträgt der Anteil an Frucht mindestens 10 %. - Fruchteiscreme
enthält mindestens 8 % der Milch entstammendes Fett und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack. - (Frucht)-Sorbet
enthält einen Anteil an Frucht von mindestens 25 %. - Wassereis
ist Speiseeis, das nicht die Anforderungen der Nr. 3, 5 oder 7 erfüllt, mit einem Fettgehalt von weniger als 3 % und mit einem Trockenmassegehalt von mindestens 12 %, der von süßenden und/oder weiteren geschmackgebenden Zutaten stammt.
Kennzeichnung von Speiseeis
Bei loser Ware, wie sie in Eisdielen und offenen Verkaufsständen angeboten wird, ist nach Maßgabe der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung die Eissorte und Geschmacksrichtung anzugeben. Werden Farbstoffe eingesetzt, so ist gemäß Zusatzstoff-Zulassungsverordnung die Angabe "mit Farbstoff" erforderlich. Diese Kennzeichnung muss auf einem Schild neben der Ware, deutlich sichtbar und unverwischbar, oder in einem Aushang angebracht sein. Diese Angaben sind auch auf der Speisekarte anzugeben.
Bei Fertigpackungen sind folgende Kennzeichnungselemente notwendig: Verkehrsbezeichnung, Hersteller, Mindesthaltbarkeitsdatum, Los-Nr., die Mengenangabe (in Liter oder ml) und das Zutatenverzeichnis, gegebenenfalls mit Mengenangaben und Nährwertangaben.
Was wird generell untersucht?
Die mikrobiologisch einwandfreie Beschaffenheit und die Überprüfung der Inhaltsstoffe einschließlich der richtigen Deklaration der verschiedenen Eissorten stehen bei der Untersuchung dieser Produktgruppe im Vordergrund. Die dafür wichtigsten Vorgaben sind in den Leitsätzen für Speiseeis und -halberzeugnisse festgelegt.
Rechtliche Grundlagen
- Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse (Bekanntmachung vom 23. Januar 2003)
- Aromenverordnung
- Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
- VO (EG) Nr. 1333/2008
- VO (EG) Nr. 852/2004
- LebensmittelkennzeichnungsVO
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Untersuchungsergebnisse
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