Untersuchungen von Vanille-Eis 2008
Geschmacksrichtung Vanille und mit Vanillegeschmack
Speiseeissorten mit Vanille, z. B. Vanille-Milcheis, sind wegen ihres Geschmackes in Deutschland sehr beliebt. Der Geschmack wird dabei durch die Verwendung von gemahlenen Vanilleschoten oder daraus gewonnener Extrakte bzw. Auszüge erreicht. Durch die Vielzahl der in den Vanilleschoten enthaltenen Aromastoffe resultiert der so geschätzte volle, nuancenreiche und harmonische Geschmack nach Vanille.
Die Kultivierung der in den Tropen beheimateten und zu den Orchideengewächsen zählenden Vanillepflanze sowie die Nachernte-Behandlung der Vanilleschoten sind sehr aufwendig. Weiterhin sind die Qualität und die Erntemenge von den Witterungsverhältnissen abhängig. Die Vanille ist deshalb nicht nur eines der beliebtesten Gewürze, sondern auch eines der teuersten. Als besonders hochwertig wird die sogenannte Bourbon-Vanille angesehen, welche in Madagaskar, Réunion und weiteren Inseln im indischen Ozean gewonnen wird.
Nicht zuletzt wegen des Preises der Vanilleschoten wird neben dem "echten" Vanille-Eis, Eis mit Vanillegeschmack angeboten. Bei diesem Eistyp wird anstelle von Vanille der naturidentische Aromastoff Vanillin zur Aromatisierung verwendet. Der Geschmack ist deshalb bei diesen Erzeugnissen einseitig geprägt. Der Aromastoff Vanillin kann z. B. synthetisch oder biotechnologisch hergestellt werden.
Zur optischen Aufbesserung werden diesen Produkten zum Teil gemahlene extrahierte Vanilleschoten zugesetzt, welche als schwarze Partikel sichtbar sind. Dieser Zusatz trägt jedoch nicht zum Aroma bei. Eis mit einem Zusatz des Aromastoffes Vanillin ist deshalb immer deutlich preisgünstiger in der Herstellung als das echte Vanille-Eis.
Weiterhin gibt es Eis, welches unter Verwendung von Vanille und naturidentischem Vanillin hergestellt wird. Auch dieses Eis muss als Eis mit Vanillegeschmack bezeichnet werden, weil durch den Vanillin-Zusatz ein höherer Vanilleanteil geschmacklich vorgetäuscht wird.
Irreführende Bezeichnung
Zum Schutz des Verbrauchers untersucht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) regelmäßig Proben Vanille-Eis dahingehend, ob tatsächlich nur aus der Vanille stammende aromaaktive Bestandteile verwendet wurden oder ob diese ganz bzw. teilweise durch Aromastoffe anderer Herkunft ersetzt wurden.
Bei Speiseeissorten ist die Bezeichnung der Geschmacksrichtung "Vanille" nur dann gerechtfertigt, wenn zur Aromatisierung ausschließlich Vanilleschoten verwendet werden. Ansonsten ist die Bezeichnung "Vanille" als irreführend i. S. v. § 11 Abs. 1 Satz 1 LFGB zu beurteilen.
Mikrobiologie
Weiterhin prüft das LGL Vanille-Eis wie auch andere Eissorten hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Beschaffenheit , das heißt insbesondere dahingehend, ob das Eis mit entsprechender hygienischer Sorgfalt hergestellt wurde.
Ergebnisse 2008
Vanille-Eis nach Herkunft | Untersuchungsziel | Anzahl Proben gesamt | Anzahl Proben beanstandet | |
---|---|---|---|---|
2008 | handwerkliche Herstellung | Identität des Aromas | 127 | 78 (61 %) |
2008 | industrielle Herstellung | Identität des Aromas | 19 | 2 (10 %) |
2008 | handwerkliche und industrielle Herstellung | mikrobiologische Beschaffenheit | 219 | 36 (16 %) |
2008 | industrielle Herstellung | mikrobilogische Beschaffenheit | 20 | 0 |
Die Ergebnisse der im Jahr 2008 durchgeführten Untersuchungen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 61 % der untersuchten Proben aus kleingewerblicher Herstellung wurden als irreführend gekennzeichnet beurteilt, da es sich nicht um Vanille-Eis, sondern um Eis mit Vanillegeschmack handelte. Von den 19 untersuchten Proben Vanille-Eis in Fertigpackungen waren zwei (= 10 %), wegen irreführender Kennzeichnung zu beanstanden.
Die mikrobiologische Untersuchung von Vanillle-Eis führte 2008 bei 16 % der Proben aus handwerklicher Herstellung zu einer Beanstandung. Bei diesen Proben wurden Keime nachgewiesen, die auf eine mangelnde Hygiene hinweisen. Gesundheitlich bedenkliche Keime wurden nicht festgestellt. Die Proben aus industrieller Herstellung waren nicht zu beanstanden.