Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen in Deutschland nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) prüft, ob sich auf dem Markt nicht zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel befinden und ob bei den zugelassenen Produkten die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden.

Ein wichtiges Instrument dazu sind neben Dokumentenkontrollen standardisierte analytische Nachweisverfahren. Das heute bei Lebensmitteln routinemäßig eingesetzte Verfahren zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist die DNA-Analyse mittels der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Mit diesem Verfahren kann spezifisch nachgewiesen werden, ob ein Lebens- oder Futtermittel GVO-Bestandteile enthält und um welche GVO es sich handelt (qualitative Analyse). Mit der Real-Time-PCR, kann zusätzlich der GVO-Anteil in einem Produkt bestimmt werden (quantitative Analyse).

Die DNA ist relativ unempfindlich gegenüber Erhitzung und alkalischer Behandlung und ist damit – wenn auch meist nur noch in Bruchstücken – ebenfalls in vielen verarbeiteten Lebensmitteln enthalten und nachweisbar. Bei Lebensmitteln, die aufgrund des Verarbeitungsprozesses bei der Herstellung keine Erbinformation mehr enthalten, wie zum Beispiel Öle oder Zucker, kann kein PCR-Nachweis geführt werden.

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Untersuchungsergebnisse

2019 /2020

2018

  • Untersuchung von Lebensmitteln auf nicht zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile – Ergebnisse 2018
  • Gentechnik in Lebensmitteln - Untersuchungsergebnisse im Trend 2018
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