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Gentechnik in Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse im Trend
Das LGL überprüft regelmäßig Lebensmittel auf gentechnisch veränderte (gv) Bestandteile. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf soja- und maishaltigen Lebensmitteln, da bei diesen Produktgruppen aufgrund des weltweiten Anbaus die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) am wahrscheinlichsten ist. Der Anteil an gv -Soja bezogen auf den globalen Anbau liegt laut International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications (ISAAA, 2016) bei rund 78 %.
Abbildung 1: Ergebnisse der Untersuchung von sojahaltigen Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen in Bayern – 2004 bis 2013
Abbildung 2: Ergebnisse der Untersuchung von maishaltigen Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen in Bayern 2010 bis 2017
Abbildung 3: Ergebnisse der Untersuchung von Papaya auf gentechnische Veränderungen in Bayern 2004 bis 2017
Abbildung 4: Ergebnisse der Untersuchung von Reis auf gentechnische Veränderungen in Bayern 2006 bis 2017
Abbildung 5: Ergebnisse der Untersuchung von Leinsamen auf gentechnische Veränderungen in Bayern 2009 bis 2017
Bei gv-Mais liegt der globale Anteil am Gesamtanbau bei ca. 26 % (ISAAA, 2016). Zahlreiche gv-Mais- und Sojalinien sind in Europa als Lebensmittel zugelassen. Das Spektrum der Untersuchungen am LGL erstreckt sich auch auf weitere GVO, einschließlich solcher, die in der EU nicht zugelassen sind (zum Beispiel Papaya, Reis, Leinsamen). Der Anteil an Proben, die gv-Soja enthielten, ging von 35 % im Jahr 2010 auf 15 % im Jahr 2017 zurück. Die Gehalte lagen dabei fast ausschließlich im Spurenbereich von kleiner 0,1 % (siehe Abbildung 1). Bei Mais lag der Anteil an Proben mit gv-Bestandteilen insgesamt deutlich niedriger als bei Soja und ging mit leichten Schwankungen von 7 % im Jahr 2010 auf 0 % im Jahr 2017 zurück (siehe Abbildung 2). Sowohl bei soja- als auch bei maishaltigen Lebensmitteln waren die nachgewiesenen gentechnischen Veränderungen in der EU zugelassen. Bei Papaya, Reis und Leinsamen wies das LGL in den letzten Jahren nur punktuell nicht zugelassene gentechnische Veränderungen nach, wie aus den Abbildungen 3 bis 5 zu ersehen ist. Bei der Auswahl der jeweiligen Produkte für die amtlichen Untersuchungen wurden diejenigen Herkunftsländer besonders berücksichtigt, bei denen in der Vergangenheit bereits positive Befunde bekannt geworden sind. Dazu gehören gv-Papaya und gv-Papayaerzeugnisse aus den USA und aus Thailand, gv-Reis und gv-Reisprodukte aus den USA und aus Asien sowie -Papaya und gv- Leinsamen aus Kanada. Insofern sind die prozentualen Anteile an positiven Proben in Bezug auf die Gesamtzahl der untersuchten Proben eines Jahres nicht repräsentativ für die Gesamtheit der jeweiligen auf dem Markt befindlichen Produkte.
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Untersuchungsergebnisse
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