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Untersuchungen von amtlichen Lebensmittelproben auf gentechnische Veränderungen - Ergebnisse 2002
1. Was wurde untersucht
Insgesamt wurden 1012 unterschiedliche Lebensmittel, die aus Soja (631) und/oder Mais (381) bestanden oder diese als Zutat enthielten, im Berichtszeitraum analysiert. Im Rahmen der amtlichen Probenahme wurden unterschiedliche Lebensmittel, die aus Soja hergestellt werden bzw. Soja als Zutat enthalten, untersucht: z. B. Fleischerzeugnisse, Schokolade, Margarine, Diätetische Lebensmittel, Sportlernnahrung, Backwaren, Säuglingsnahrung, Desserts, Sojagetränke, Tofu(haltige) Lebensmittel, Sojabohnen, Sojabohnenkeimlinge, Sojaschrot/-granulat, Tarama und Müsli.
Für den Nachweis transgener Maissorten wurden u. a. Maiskolben bzw. Lebensmittel, die Mais als Zutat enthalten, analysiert: Mehl, Grieß, Brot, Backwaren, Diätetische Lebensmittel, Getreideknappererzeugnisse, Säuglingsnahrung und Müsli.
2. RoundupReady®(RR)-Sojabohnen
In 79 von 631 untersuchten Lebensmitteln konnte gentechnisch verändertes RR-Soja nachgewiesen werden (12,5%).
Alle positiv getesteten Lebensmittel wurden mit Hilfe von quantitativen Verfahren analysiert. In 55 Fällen konnte der Anteil von transgener DNA mit kleiner gleich 0,1% pro Zutat bestimmt werden (69,6%). Dieser Wert wird nach Übereinkunft der amtlichen Lebensmittelüberwachung als zufällig angesehen, eine Kennzeichnung kann unterbleiben. In 21 Fällen wurde der Anteil von transgener (DNA) mit kleiner gleich 1% pro Zutat bestimmt (26,6%). Bei diesen Proben kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kennzeichnungspflicht entfallen. In einem Fall (1,2%) wurde ein Anteil größer als 1% ermittelt. Dieses Lebensmittel war nicht gekennzeichnet und war als Bio-Lebensmittel ausgelobt. Bei zwei Proben (2,5%) ergab die qualitative Analyse den Nachweis von transgener (DNA) , eine quantitative Analyse konnte nicht durchgeführt werden (zu wenig isolierbare Soja-(DNA) aus dem verarbeiteten Lebensmittel). Das für den Hersteller zuständige Untersuchungsamt wurde eingeschaltet bzw. die Vorlage der entsprechenden Zutaten wurde gefordert (Hersteller in Bayern).
3. Herbizid-toleranter bzw. Insekten-resistenter Mais
Im Untersuchungszeitraum wurde routinemäßig der Nachweis der Maissorten Bt-176, Bt-11, T25 und MON810 und teilweise auch auf die in Europa nicht zugelassenen Maissorten GA21 und StarLink durchgeführt. Der Nachweis der transgenen Maissorte MON809 konnte nicht durchgeführt werden, da kein zertifiziertes Referenzmaterial verfügbar war.
In 46 von 381 untersuchten Lebensmitteln konnte gentechnisch veränderter Mais nachgewiesen werden (12,1%). Alle Proben wurden quantitativ analysiert. Dabei konnte in 37 Fällen (80%) ein Anteil transgener Mais-(DNA) an der Gesamt-Mais-(DNA) von kleiner gleich 0,1% bestimmt werden. In 6 Proben (13%) konnten Werte von unter 1% nachgewiesen werden. Eine Probe (2,2%) wies einen Gehalt von über 1% auf. Zwei Proben (4,3%) konnten aufgrund der zu geringen isolierten (DNA) -Mengen nicht quantifiziert werden.
4. Betriebsbesichtigungen
Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmittel kann unterbleiben, wenn im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle sichergestellt wird, dass die in einem Lebensmittel gefundenen gentechnisch veränderten Anteile kleiner 1 % betragen und zufällig sind. Im Untersuchungszeitraum wurden vier Betriebsbegehung durchgeführt um dies zu überprüfen.
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Untersuchungsergebnisse
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