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Gentechnisch veränderte Lebensmittel - Untersuchungsergebnisse 2008
Insgesamt wurden 828 Lebensmittel auf gentechnische Veränderungen untersucht. Ein Großteil der Proben war aus Soja oder Mais hergestellt oder enthielt Soja oder Mais als Zutat (326 Soja- und 112 Maisproben). Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Untersuchungen auf in Europa nicht zugelassenen Reis der Linien LL601 und LL62, die in den USA angebaut werden dürfen, und der weltweit nicht zugelassenen Reislinien Bt63 und KMD1 (263 Reisproben). Außerdem wurden zehn Rapsproben, 66 Papayafrüchte, 27 Proben Süßkartoffeln überwiegend aus den USA, wo Freilandversuche durchgeführt werden, und 24 Weizenmehlproben auf gentechnische Veränderungen untersucht. Die Proben stammten aus dem Groß- und Einzelhandel sowie aus Betrieben und Gaststätten. Als „genetisch verändert“ gekennzeichnete Lebensmittel wurden dem LGL mit Ausnahme eines Sojaöls nicht vorgelegt.
Soja
Bei 326 Sojaprodukten lag der Schwerpunkt der Untersuchungen auf Sojamehlen, Backmischungen mit Soja sowie Tofuerzeugnissen, Sojamilchprodukten, Sportlernahrung einschließlich Sojaproteinisolaten, sowie Spezialnahrung auf Sojabasis für Säuglinge. In insgesamt 101 Proben (31,0 %) wies das LGL gentechnisch veränderte RoundupReadyTM-Soja nach. In 94 dieser 101 Proben (93,1 %) war gv Soja in Spuren (kleiner 0,1 %) enthalten. In sieben der 101 Proben (6,9 %) wurden sogenannte GVO -Anteile zwischen 0,1 und 0,9 % gefunden (Abbildung 3.5.13a). Betroffen waren drei Proben Sportlernahrung, zwei Proben Pizzabelag aus Truthahnformfleisch und je eine Probe Sojawürste und milchfreie Spezialnahrung für Säuglinge. Da keines der Produkte gekennzeichnet war, müssen die Unternehmer nach Artikel 12 Absatz 3 Verordnung EGNr. 1829/2003 den zuständigen Behörden nachweisen können, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein derartiger Materialien zu vermeiden. Zusätzlich zur Untersuchung auf RoundupReadyTM-Soja (GTS-40-3-2) nahm das LGL im Herbst vier weitere Sojalinien neu in die Analytik mit auf, zwei in der EU zugelassene und zwei nicht zugelassene Linien. Hierzu ergaben sich in 2008 keine positiven Befunde.
Mais
Von 112 maishaltigen Lebensmitteln lag in einem Fall der Anteil gentechnisch veränderter Bestandteile für die zugelassene Maislinie MON 810 im Spurenbereich (unter 0,1 %). Weitere positive Befunde ergaben sich nicht. Schwerpunkte der analysierten Produkte bildeten Maismehle, Maisgrieße, Backvormischungen aus Bäckereibetrieben sowie Popcornmais aus Kinos. Als „genetisch verändert“ gekennzeichnete Maisprodukte wurden nicht vorgelegt. Das LGL erweiterte die Maisanalytik um fünf Maislinien, um eine in Europa zugelassene und vier nicht zugelassene Linien. Hierzu ergaben sich 2008 ebenfalls keine positiven Befunde.
Reis, Raps, Papaya, Süßkartoffeln,Weizen
In keinem dieser Lebensmittel konnte eine gentechnische Veränderung nachgewiesen werden.
Trend bei Lebensmitteln
Aufgrund der zunehmenden Anzahl an weltweiten Zulassungen verschiedener gentechnisch veränderter Pflanzenlinien wird die Analytik für die amtliche Überwachung immer komplexer. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zeigen jedoch, dass sich bei Lebensmitteln mit beziehungsweise aus Mais so gut wie keine Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen auf dem Markt befinden. Bei Lebensmitteln mit Soja beschränkten sich die positiven Befunde mit Gehalten unter 0,1 % zu etwa 75 % auf Sportlernahrung beziehungsweise Figurdrinks mit Sojaprotein und Säuglingsnahrung auf der Basis von Sojaprotein. Insgesamt ist die Anzahl an sojahaltigen Lebensmitteln mit Gehalten an gv Bestandteilen im Spurenbereich unter 0,1 % im Vergleich zu den Vorjahren etwa gleichbleibend niedrig. Ein Vergleich von Bio-Lebensmitteln mit konventionell hergestellten Lebensmitteln zeigt, dass positive Befunde hauptsächlich konventionell hergestellte Lebensmittel betreffen.
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