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Kosmetische Mittel
Warenkunde
Kosmetische Mittel umfassen eine vielfältige Produktpalette, die dem Wandel der Mode unterliegt und ständig den Wünschen der Verbraucher angepasst wird. Im Alltag nehmen kosmetische Mittel eine besondere Rolle ein. Sie dienen zur Reinigung, zum Schutz und zur Pflege von Haut, Haaren sowie Nägeln und sollen deren guten Zustand erhalten. Sie beeinflussen Aussehen und Geruch des Menschen und sollen somit zum Wohlbefinden beitragen. Kosmetische Mittel werden äußerlich an den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Haare, Nägel, Lippen, Zähne, Schleimhäute der Mundhöhle, intime Regionen) angewendet. Einen Überblick über die wichtigsten kosmetischen Mittel gibt die folgende Tabelle:
Anwendung | Beispiele |
---|---|
Haut | Bade- und Duschprodukte, Körperlotion, Pflege- und Allzweckcreme, Sonnenschutzmittel, Hautbräunungsmittel, Intimpflegemittel |
Haare | Shampoo, Haarspülungen und -kuren, Stylingprodukte, Haarfarben und Tönungen, Dauerwellmittel, Rasierschaum, chemische Haarentfernungsmittel |
Nägel | Nagellack, Nagellackentferner, Nagelöl, Nagelmodellagemittel |
Mundhöhle | Zahnpasta, Mundwasser, Zahnaufheller/-bleichmittel |
Babyprodukte | Shampoo, Badezusatz, Puder, Creme |
Duftprodukte | Eau de Cologne, Eau de Toilette, Parfum, Rasierwasser, Deodorantien, Antitranspirantien |
Dekorative Kosmetik | Make-up, Rouge, Lippenstift, Mascara, Lidschattenprodukte, Kajalstift |
Was wird generell untersucht?
Das Schwerpunktlabor Kosmetik untersucht und beurteilt kosmetische Mittel aus allen Bereichen des Handels sowie von Herstellern und Importeuren. Die chemische Überprüfung bezieht sich vor allem auf die Inhaltsstoffe, die nach EU-Kosmetikrecht geregelt sind – also verbotene und eingeschränkt zugelassene Stoffe, Farbstoffe, Konservierungsmittel und Lichtschutzfilter. Besonderes Augenmerk wird auf eine mögliche Belastung mit gesundheitlich nicht unbedenklichen Stoffen gelegt. Zur Vermeidung der Täuschung des Verbrauchers prüft das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) besonders hervorgehobene Wirkstoffe und Werbeaussagen. Mikrobiologische Daten runden das Untersuchungsspektrum ab und geben Auskunft, inwieweit bei der Herstellung die Grundsätze der "Guten Herstellungspraxis" berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen:
- EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 verbindlich anzuwenden ab 11.07.2013
- Verordnung (EU) Nr. 344 /2013: Änderung der Anhänge II, III, V und VI der EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 ; gültig ab 11.07.2013
Das heißt die Stofflisten verbotener und beschränkt zugelassener Stoffe wurden durch die Verordnung (EU) Nr.344/2013 aktualisiert und ersetzen die in o.g. Fassung der EU-Kosmetik-Verordnung veröffentlichten Anhänge. - Es finden immer wieder Ergänzungen der EU-Kosmetik-VO 1223/2009 (insbesondere ihrer Anhänge mit den Stoffregelungen) durch zusätzliche Verordnungen statt (z.B. Verordnung (EU) Nr. 483/2013, Verordnung (EU) Nr. 658/2013). Sie finden die Übersicht und Links zu diesen Verordnungen auf folgender EU-Internetseite:
- http://ec.europa.eu/growth/sectors/cosmetics/
- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 der Kommission vom 10. Juli 2013 (Kriterien für Werbeaussagen)
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