Anforderungen an Sonnenschutzmittel und wichtige Verhaltensempfehlungen

Die wichtigste Anforderung an kosmetische Mittel und insbesondere an Sonnenschutzmittel ist, dass sie in ihrer Verwendung durch die Verbraucherin oder den Verbraucher sicher sind und die angegebenen Wirkungen erfüllen. Um zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau beizutragen, hat die Europäische Kommission im September 2006 eine Empfehlung über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln (europa.eu) und diesbezügliche Herstellerangaben veröffentlicht.

Schutz vor ultravioletter (UV) Strahlung

Die Empfehlung der Europäischen Kommission bezieht sich auf die Wirksamkeit von Sonnenschutzprodukten und legt in diesem Zusammenhang Prüfverfahren fest. Dementsprechend sollen Sonnenschutzmittel Schutz vor allen gefährlichen UV-Strahlenbereichen bieten. Aus dem Lichtspektrum der Sonne, das auf die Erdoberfläche gelangt, sind für die Haut besonders zwei UV- Strahlenbereiche relevant, die nach der Wellenlänge unterschieden werden: der UVB-Bereich (Wellenlänge: 290 bis 320 nm) und der UVA-Bereich (Wellenlänge: 320 bis 400 nm). Längerwellige Strahlungsanteile wie UVA-Strahlung dringen zwar tiefer in die Haut ein, kurzwellige Strahlungsanteile wie UVB-Strahlung haben aber eine stärker schädigende Wirkung.

Wenn eine bestimmte UVB-Strahlendosis überschritten wird, kann es zu einer Rötung der Haut, also einem akuten Sonnenbrand, kommen. Eine Schädigung, die zur Überlastung der Reperaturmechanismen der Haut führt, kann zudem auch die Entstehung von Hautkrebs zur Folge haben.

Die UVA-Strahlen sind im terrestrischen Lichtspektrum zu einem deutlich höheren Anteil als die UVB-Strahlen enthalten und können wesentlich tiefer in die Haut eindringen. Sie werden daher für Schäden an der Bindegewebsstruktur der Haut verantwortlich gemacht, was sich beispielswiese in verstärkter vorzeitiger Hautalterung äußern oder ebenfalls zur Entstehung von Hautkrebs führen kann.

Ein gutes Sonnenschutzmittel muss daher einen UVA-Schutz bieten, der in einer angemessenen Relation zum UVB-Schutz steht.

Die Maßzahl für den Schutzumfang eines Sonnenschutzmittels vor UV-Strahlen ist der Lichtschutzfaktor (LSF). Dieser Faktor hilft der Verbraucherin und dem Verbraucher die Verlängerung der individuellen Eigenschutzzeit der Haut durch die Anwendung eines Sonnenschutzmittels abzuschätzen. Die Eigenschutzzeit hängt vom individuellen Hauttyp ab und beträgt circa 5 bis maximal 30 Minuten. Durch den verwendeten LSF und die jeweilige Eigenschutzzeit kann die maximale Verweildauer in der Sonne abgeschätzt werden. Diese sollte allerdings nicht ausgeschöpft werden, da verschiedene Faktoren wie nicht gleichmäßiges oder nicht ausreichendes Auftragen, Schwitzen oder Abrieb (z.B. beim Abtrocknen) den Sonnenschutz beeinträchtigen können. Auch sollte der tagesaktuelle UV-Index, der abhängig vom Sonnenstand ist, beachtet werden. Zudem ist der Eigenschutz der Haut nach den Wintermonaten verringert und die Haut empfindlicher.

Mindestanforderungen für Schutzumfang

Für den Schutzumfang eines Sonnenschutzmittels wurden daher folgende Mindestanforderungen festgelegt:

  • Die Höhe des Lichtschutzfaktors soll mindestens 6 betragen
  • Der Umfang des UVA-Schutzes soll mindestens ein Drittel des UVB-Schutzes umfassen
  • Die Einhaltung des geforderten UVA-Schutzumfanges soll der Verbraucherin und dem Verbraucher in Zukunft durch das nachstehende Symbol angezeigt werden:

Mit dieser Festlegung gehören Präparate mit den bisherigen Lichtschutzfaktoren 2 und 4 nicht mehr zu den Sonnenschutzmitteln. Sie gelten fortan nur mehr als Pflegeprodukte mit dem Zusatznutzen UV-Schutz. Dies wird damit begründet, dass die überwiegende Zweckbestimmung, nämlich Sonnenschutz, mit Schutzfaktoren unter 6 nicht erfüllt wird.
Die Produktangaben in der Etikettierung sollen die Auswahl von geeigneten Sonnenschutzpräparaten erleichtern, zur richtigen Anwendung anleiten und Vorsichtsmaßnahmen vermitteln.

Anwendungshinweise zum Erreichen der ausgewiesenen Schutzwirkung

Die Auswahl der Anwendungshinweise sollte auf das Ziel der Erreichung der ausgewiesenen Schutzwirkung gerichtet sein. Hierzu werden folgende Beispiele angegeben:

  • Sonnenschutzmittel vor dem Sonnenbad auftragen
  • Sonnenschutzmittel wiederholt anwenden um den Schutz aufrecht zu erhalten, insbesondere nach Schwitzen, Schwimmen und Abtrocknen der Haut.

Die Anwendungshinweise sollen auch auf eine ausreichende Auftragsmenge hinweisen. Hierzu werden beispielhaft Piktogramme, Abbildungen oder die Angabe einer Messmöglichkeit empfohlen. Zusätzlich soll sinngemäß darauf hingewiesen werden, dass eine unzureichende Auftragsmenge das Schutzniveau erheblich reduziert. Die Bestimmung der Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln im Labor erfolgt mit relativ hohen Auftragsmengen. Um dies in der praktischen Verwendung umzusetzen, müssen Anwenderinnen und Anwender für das Eincremen des ganzen Körpers eines durchschnittlichen Erwachsenen mindestens sechs Teelöffel oder circa 36 g aufbringen. Es wurde jedoch festgestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel viel weniger auftragen, so dass die im Labor festgestellte Schutzwirkung nicht vollständig erreicht wird.

Neben einem Hinweis, dass Sonnenschutzmittel keinen 100-prozentigen Schutz bieten, sollen noch weitere Warnhinweise verwendet werden wie:

  • Trotz Verwendung von Sonnenschutzmitteln nicht zu lange in der Sonne bleiben
  • Säuglinge und Kleinkinder nicht der direkten Sonnenbestrahlung aussetzen
  • Übermäßige Sonnenbestrahlung stellt ein Gesundheitsrisiko dar

Es werden auch Beispiele von Herstellerangaben genannt, die zu vermeiden sind:

  • 100-prozentiger Schutz vor UV-Strahlung, z. B. durch Aussagen wie "Sunblocker" oder "vollständiger Schutz"
  • Hinweise, dass ein erneutes Auftragen des Produktes nicht erforderlich ist, z. B. durch Aussagen wie "Schutz für den ganzen Tag"

Angaben zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln

Grundsätzlich sollen die Aussagen und Angaben zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln einfach, eindeutig und aussagekräftig sein. Die Angaben zur Höhe des Schutzes beziehen daher jetzt vier standardisierte UVA/UVB Schutzklassen ein und um den Vergleich von Produkten zu vereinfachen, sollte die Anzahl möglicher Zahlenangaben (Lichtschutzfaktoren) begrenzt werden. Nachfolgend sind die von der Europäischen Kommission empfohlenen Schutzklassen und die zugehörigen Schutzfaktoren tabellarisch zusammengefasst:

Tabelle 1: Schutzklassen und Schutzfaktoren
Produktkategorie (Schutzklasse) Schutzfaktor (Angabe auf den Packungen)
Niedrig 6, 10
Mittel 15, 20, 25
Hoch 30, 50
Sehr hoch 50+

Die Produktkategorie (Schutzklasse) sollte in der Auslobung mindestens genau so gut erkennbar sein wie der zugeordnete Lichtschutzfaktor.
Bei einer Auslobung eines Lichtschutzfaktors von 50+ muss der gemessene Lichtschutzfaktor mindestens 60 betragen.

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