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- Wc 40 Honige
Honige, Imkereierzeugnisse und Brotaufstriche
Warenkunde
"Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstocks speichern und reifen lassen" – so kompliziert definiert die Honigverordnung, was unter Honig zu verstehen ist.
Man unterscheidet die zwei wesentlichen Arten "Blütenhonig" aus dem Nektar von blühenden Pflanzen und "Honigtauhonig" aus Ausscheidungen von Insekten (zum Beispiel Läusen), die an Pflanzen gesaugt haben. In geringem Umfang nehmen die Bienen für Honigtauhonig auch zuckerhaltige Ausscheidungen der Pflanzen (außerhalb der Blüten) auf. Honigtauhonig wird in Deutschland meist "Waldhonig" genannt. Diesen pflanzlichen zuckerhaltigen Rohstoffen werden von den Bienen Enzyme zugefügt und in einem als "Reifung" bezeichneten Prozess im Bienenstock wird vor allem der Wassergehalt stark vermindert.
"Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten, insbesondere aus Fructose und Glucose, sowie aus organischen Säuren, Enzymen und beim Nektarsammeln aufgenommenen festen Partikeln. Die Farbe des Honigs reicht von nahezu farblos bis dunkelbraun. Er kann von flüssiger, dickflüssiger oder teilweise bis durchgehend kristalliner Beschaffenheit sein. Die Unterschiede in Geschmack und Aroma werden von der jeweiligen botanischen Herkunft bestimmt." – so beschreibt die Honigverordnung Honig und seine Eigenschaften. In Deutschland wird sehr viel mehr Honig verbraucht, als im Inland erzeugt wird. Deshalb sind circa 80% des auf dem Markt angebotenen Honigs Importe etwa aus Argentinien, Brasilien oder Mexiko.
Was wird generell untersucht?
Das LGL untersucht in der Routine Honige auf die Einhaltung der Qualitätskriterien, die die Honigverordnung fordert, und überprüft charakteristische Bestandteile. Die mikroskopische Untersuchung der aus den Blüten stammenden Pollen ist besonders wichtig für die Überprüfung von Sortenangaben (zum Beispiel "Lindenhonig") und Angaben zum Ursprungsland (zum Beispiel "Deutscher Honig").
Die chemische Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittelrückstände und mögliche Umweltkontaminanten (z.B. Pyrrolizidinalkaloide) sowie Stabilisotopenuntersuchungen zur Bestimmung der Herkunft sind Teile spezieller Überwachungsprogramme.
Mängel in der Kennzeichnung von Honig sind häufig. Dabei fallen besonders fehlende Angaben zum Ursprungsland auf, die die Honigverordnung seit 2004 fordert. Andererseits wird immer wieder auf Selbstverständlichkeiten hingewiesen, wie "naturbelassen" oder "ungefiltert". Manchmal trifft die angegebene Sortenbezeichnung eines Honigs nicht zu. Schließlich werden seit einigen Jahren Produkte aus Honig und verschiedenen geschmacksgebenden Zutaten, wie etwa Vanilleschoten, angeboten. Dies sind Lebensmittel eigener Art und sie unterliegen damit nicht den strengen Bestimmungen der Honigverordnung. Die Bezeichnung solcher Zubereitungen muss so gewählt werden, dass für den Verbraucher die Zusammensetzung klar erkennbar ist.
Rechtliche Grundlagen
Zentrale Rechtsvorschrift für Honig ist die deutsche Honigverordnung aus dem Jahr 2004, mit der die EU-Richtlinie 2001/110/EG in nationales Recht umgesetzt wurde. Die EU -Richtlinie stellt sicher, dass die Anforderungen an Honig in der gesamten EU vergleichbar sind.
Darüber hinaus unterliegt Honig dem allgemeinen Lebensmittelrecht (also der EU-Verordnung 178/2002 und dem Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch LFGB).
Spezielle Regelungen zur Kennzeichnung von Honig enthält die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Weiterhin gibt es für Honig Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches.
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