- Startseite >>
- Lebensmittel >>
- Warengruppen >>
- Wc 40 Honige
Schwerpunktuntersuchung Waldhonige - Untersuchungsergebnisse Januar bis September 2006
Im Rahmen einer Schwerpunktuntersuchung im Projektzeitraum Januar bis Dezember 2006 wurden verstärkt Waldhonige (= Honigtauhonige) sensorisch, pollenmikroskopisch und physikalisch-chemisch untersucht. Das Ziel war die Überprüfung dieser Sortenangabe.
Für den Waldhonig sammeln die Bienen nicht den Nektar von Blüten, sondern den Honigtau, d. h. zuckerhaltige Ausscheidungen von Pflanzenläusen, die diese auf Blättern, Nadeln oder Zweigen hinterlassen haben sowie Ausscheidungen der Pflanzen selbst.
Die Waldhonige schmecken herb, würzig und kräftig. Die Farbe reicht von hellbraun bis rotbraun. Wegen des Glucosegehalts von meist unter 30% sind Waldhonige in der Regel länger flüssig als Blütenhonige. Durch ihre oft dunklere Farbe und ihren höheren Mineralstoffgehalt (Leitfähigkeit) können Waldhonige von Blütenhonigen unterschieden werden.
Honige sind mit der Sortenbezeichnung "Waldhonig" nur verkehrsfähig, wenn der Honig vollständig oder überwiegend Pflanzen des Waldes (z. B. Fichte oder Tanne) entstammt und die entsprechenden sensorischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale (Wenig Pollen, dafür Algen, Pilzelemente, Hefen) aufweist.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten sensorischen, chemischen und mikroskopischen Untersuchungen entsprachen von den im Berichtszeitraum untersuchten 113 Proben (ausländische und inländische Erzeugnisse) nur acht Proben (7 %) nicht den an Waldhonig gestellten Anforderungen.
101 Honigproben wiesen im ausreichenden Maße die für einen Waldhonig typischen Eigenschaften auf.
Bei acht Proben war der aromatische Geruch und Geschmack des Blütenhoniganteils deutlich wahrnehmbar, aber das charakteristische würzig-malzige Aroma eines Waldhonigs nicht genügend ausgeprägt. Auch Honigtauelemente waren jeweils mikroskopisch kaum feststellbar. Die chemische Untersuchung bestätigte diesen Befund. Zusammenfassend konnte bei diesen Proben keineswegs auf das Vorliegen eines Waldhonigs geschlossen werden. Vielmehr lagen Erzeugnisse vor, die einen zu hohen Anteil an Blütenhonig enthielten und daher nicht mehr als "…Waldhonig" verkehrsfähig waren.
Bei vier weiteren Waldhonigen handelte sich zwar um Mischungen von Blüten- und Waldhonigen. Sie waren jedoch als "Wald- und Blütenhonige" ordnungsgemäß bezeichnet.