Überprüfungen von technischen Geräten
Im Bereich Produktsicherheit/ Marktüberwachung prüft die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) des Sachgebietes LGL-AP5, ob technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, das sind Produkte nach dem seit dem 8. November 2011 gültigen Produktsicherheitsgesetz, sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Dabei unterstützt die GUS die Überwachungsbehörden. In Bayern sind das die Gewerbeaufsichtsämter bei den jeweiligen Landesregierungen. Die zu überprüfenden Produkte werden im Zuge systematischer Überprüfungen von Produktgruppen bei Marktüberwachungsaktionen dem Markt entnommen oder aber bei stichpunktartigen Kontrollen, sofern die Produkte bei Inaugenscheinnahme sicherheitstechnische Mängel vermuten lassen. Jedes Jahr werden weit über 100 Produkte im Hinblick auf ihre Sicherheit überprüft.
Sind für spezielle Prüfungen die erforderlichen Prüfgeräte in der Geräteuntersuchungsstelle nicht vorhanden bzw. die speziellen Prüfverfahren nicht verfügbar, werden Prüfungen bei Bedarf an eine dazu eingerichtete und hierfür akkredidierte externe Prüfstelle vergeben.
Die enge Zusammenarbeit der Geräteuntersuchungsstelle mit den Gewerbeaufsichtsämtern trägt dazu bei, dass sicherheitstechnische Mängel und die zu deren Beseitigung erforderlichen Maßnahmen im Vollzug landesweit einheitlich beurteilt und umgesetzt werden können. Um diese Abstimmung auch bundesweit erreichen zu können, arbeitet die Geräteuntersuchungsstelle auch intensiv mit Geräteuntersuchungsstellen in den anderen Bundesländern zusammen.
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
Einzelne Überprüfungen von technischen Geräten
2018
Untersuchungen der Geräteuntersuchungsstelle - Ergebnisse 2018
2017/2018
2017
2015
- Energieverbrauchskennzeichnung: Prüfung von Backöfen und Reifen
- Überprüfung von LED Lampen 2011-2015
2013
2012
- Laserpointer - Überprüfungen 2012
- Heiße Oberflächen an Elektrokleingeräten- Überprüfungen 2012
- Spalthämmer - Überprüfungen 2012