Nahrungsergänzungsmittel

Warenkunde
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Hierzu enthalten sie Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in konzentrierter und dosierter Form. Nahrungsergänzungsmittel werden als Kapseln, Tabletten inklusive Brause- und Lutschtabletten, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Gummibärchen, Flaschen mit Tropfeinsätzen, etc. in den Verkehr gebracht.
Auch wenn Nahrungsergänzungsmittel aufgrund ihrer Darreichungsform Arzneimitteln ähneln, handelt es sich bei ihnen um Lebensmittel. Im Gegensatz zu Arzneimitteln unterliegen sie keiner Zulassungspflicht. Vor dem ersten Inverkehrbringen müssen Nahrungsergänzungsmittel lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Dies ist jedoch nicht mit einer Prüfung oder Genehmigung verbunden. Für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln ist allein der Hersteller/Inverkehrbringer verantwortlich.
Die Produktpalette reicht vom einfachen Vitamin- und Mineralstoffpräparat bis zu komplex zusammengesetzten Kombinationspräparaten mit Zusätzen von zum Beispiel sekundären Pflanzenstoffen oder Pflanzenextrakten. Oftmals sind in NEM gleichzeitig Vitamine, Mineralstoffe und diverse andere Stoffe enthalten.
Typische Beispiele für NEM sind:
- Produkte mit Vitaminen und/oder Mineralstoffen (meist Kombipräparate mit mehreren Vitaminen und/oder Mineralstoffen)
- Produkte mit so genannten „Botanicals“, das sind im weiten Sinne aus Pflanzen, Algen und Pilzen oder Flechten gewonnene Zubereitungen, wie zum Beispiel Kapseln mit Mariendistelfruchtextrakt, Kurkumawurzelextrakt oder Cordyceps sinensis (Pilz-)Pulver
- Produkte mit Zusätzen von sekundären Pflanzenstoffen, wie zum Beispiel Lutein, Lycopin und Isoflavonen
- Produkte mit Pflanzen-, Algen- oder Fischölen, zum Beispiel Kapseln mit Nachtkerzenöl, Öl aus der Mikroalge Schizochytrium sp. oder Lachsöl
- Produkte mit Bakterienkulturen, wie zum Beispiel Laktobazillen oder Bifidobakterien
- Sonstige Produkte, zum Beispiel Kapseln mit Zusatz von Kreatin, Coenzym Q10, Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat
NEM werden sowohl im Lebensmittelhandel, in Drogerien und Apotheken, aber auch im Internet, Sportstudios und durch Direktvertrieb, einschließlich Multi-Level-Marketing (Empfehlungs-/ Netzwerkmarketing), angeboten.
Was wird generell untersucht?
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) lässt stichprobenartig Proben von Nahrungsergänzungsmitteln entnehmen und unterzieht diese risikoorientiert verschiedenen Untersuchungen.
Neben einer sensorischen Prüfung auf Aussehen, Geruch und ggf. Geschmack werden erforderlichenfalls auch mikrobiologische Überprüfungen auf pathogene Keime oder andere Mikroorganismen durchgeführt.
Der Schwerpunkt der Untersuchungen liegt jedoch bei den chemischen Analysen, mit welchen unter anderem die Richtigkeit der ausgelobten Inhaltsstoffe im Sinne „Ist auch drin was draufsteht?“ überprüft wird. Eine große Rolle spielt die Bestimmung des Gehaltes an einzelnen Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen. Darüber hinaus kann das Untersuchungsspektrum unter anderem (essentielle) Fettsäuren, Koffein, Synephrin und bestimmte Pflanzeninhaltsstoffe (wie Silymarin, Kurkumin, etc.) umfassen. Je nach Produktart und Bewerbung wird außerdem getestet, ob nicht deklarierte bzw. unzulässige Substanzen enthalten sind, die ggf. ein Gesundheitsrisiko bergen können.
Bei bestimmten Produkten stellt sich zudem die Frage, ob es sich tatsächlich um ein Nahrungsergänzungsmittel (und damit Lebensmittel) oder bereits um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt. Zur Klärung solcher Fragen arbeiten am LGL staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker eng mit den pharmazeutischen Sachverständigen zusammen. Hierzu wird zum Beispiel untersucht, ob pharmakologisch wirksame Stoffe in den Produkten enthalten sind.
Auch die Bestimmung von Zusatzstoffen, wie zum Beispiel Farbstoffen, Süßungsmitteln und Konservierungsstoffen ist ein Bestandteil der chemischen Untersuchungen, um auszuschließen, dass ggf. nicht zugelassene Zusatzstoffe oder Zusatzstoffe in zu hoher Menge eingesetzt werden.
In Abhängigkeit von der Zusammensetzung der Produkte ist daneben die Untersuchung auf Schadstoffe bzw. Verunreinigungen (zum Beispiel toxische Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber oder Pyrrolizidinalkaloide) relevant.
Des Weiteren wird auch geprüft, ob es sich bei dem Produkt selbst oder bei einzelnen Zutaten um ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel Food-Verordnung der EU handeln könnte. Neuartige Lebensmittel bzw. -zutaten benötigen eine Zulassung nach der Novel Food-Verordnung.
Das LGL prüft außerdem die Kennzeichnung und Bewerbung (einschließlich im Internet und den sozialen Medien) von NEM. Neben den verpflichtenden Kennzeichnungselementen nach der Lebensmittelinformationsverordnung, wie etwa dem Zutatenverzeichnis, werden auch die speziellen Kennzeichnungsvorgaben der Nahrungsergänzungsmittelverordnung, wie zum Beispiel die Angabe der Nährstoffe und sonstigen Stoffe in der täglichen Verzehrsempfehlung, überprüft. Relevant ist insbesondere, ob die Auslobungen mit gesundheitsfördernden Eigenschaften den gesetzlichen Vorgaben der Health Claims-Verordnung entsprechen. Zudem wird kontrolliert, ob NEM in der Bewerbung eine nicht zulässige vorbeugende oder sogar heilende Wirkung gegen Krankheiten zugeschrieben wird.
Rechtliche Grundlagen
Die produktspezifischen Kennzeichnungsvorschriften sowie Vorgaben, welche Vitamine bzw. Mineralstoffe in NEM verwendet werden dürfen, sind in der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung - NemV) geregelt. Diese setzt die Vorgaben der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel in nationales Recht um.
Zusätzlich unterliegen Nahrungsergänzungsmittel dem allgemeinen Lebensmittelrecht, sodass eine Reihe weiterer allgemein für Lebensmittel gültige Rechtsnormen anzuwenden sind.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Umsetzung der Richtlinie 2002/46/EG in nationales Recht)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims-Verordnung)
- Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel Food-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1925/2006, Anhang III (Anreicherungsverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe-Verordnung)
- Verordnung (EU) 2023/915 (Kontaminanten-Höchstgehalte-Verordnung)
Mehr zu diesem Thema
Untersuchungsergebnisse
- Nahrungsergänzungsmittel mit Hanfextrakten und Cannabidiol - Untersuchungsergebnisse 2021/22 (Jahresberichtsartikel | PDF, 111 KB)
- Magnesium – häufig ergänzt durch Nahrungsergänzungsmittel - Untersuchungsergebnis 2017
- Bestrahlte Nahrungsergänzungsmittel – Überblick 2011 bis 2016
Archiv
- Als gesundheitsschädlich eingestufte Vitamin B6-Gehalte in Nahrungsergänzungsmitteln - Untersuchungsergebnisse 2015
- Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2014
- Nahrungsergänzungsmittel (NEM) – Untersuchungsergebnisse 2013
- Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln – Untersuchungsergebnisse 2013
- Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2013
- Nahrungsergänzungsmittel – Untersuchungsergebnisse 2012
- Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2012
- Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2011
- Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2010
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Nahrungsergänzungsmitteln (Fischölkapseln) – Untersuchungsergebnisse 2009
- Bestrahlung von Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2008
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2008
- Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln – Untersuchungsergebnisse 2008
- Bestrahlung von Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2007
- Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung – Untersuchungsergebnisse 2007
- Vitamin E-Präparate – Untersuchungsergebnisse 2007
- Vorsicht bei ayurvedischen Nahrungsergänzungsmitteln – Untersuchungserbebnisse 2007
- Arsen in Algen – Untersuchungsergebnisse 2005
- Fischölkapseln – Untersuchungsergebnisse 2004