Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung

Warenkunde

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie bestehen aus Konzentraten von Nährstoffen – insbesondere Vitaminen und Mineralstoffen – oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in dosierter Form als Kapseln, Tabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen etc. in den Verkehr gebracht. Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel und keine Arzneimittel.

Die Produktpalette reicht vom einfachen Vitamin- und Mineralstoffpräparat bis zu komplex zusammengesetzten Kombinationspräparaten mit Zusätzen von sekundären Pflanzenstoffen und Pflanzenextrakten.

Typische Beispiele für NEM sind:

  • Vitaminpräparate (Vitamintabletten, Vitaminkapseln, Brausetabletten) - Mineralstoffpräparate (Kautabletten, Brausetabletten)
  • Präparate auf Basis von Pflanzen- und Fischölen (Nachtkerzenölkapseln, Weizenkeimölkapseln, Lachsölkapseln)
  • Präparate mit Zusätzen von sekundären Pflanzenstoffen, wie Lutein, Lycopin und Isoflavone
  • Sonstige Produkte (Spirulinatabletten, Meeresalgentabletten, Kapseln mit Zusatz von Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat).

NEM werden sowohl im Lebensmittelhandel einschließlich der großen Handelsketten, in Drogerien und Apotheken, aber auch im Internet und auf Kaffeefahrten angeboten.

Was wird generell untersucht?

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterzieht NEM umfangreichen Untersuchungen. Neben einer sensorischen Prüfung hinsichtlich Aussehen, Geruch und gegebenenfalls Geschmack werden erforderlichenfalls auch mikrobiologische Überprüfungen auf pathogene Keime oder andere Mikroorganismen durchgeführt. Schwerpunkte der chemischen Untersuchung sind die Bestimmung des Gehaltes an Fett, Eiweiß und Kohlenhydraten sowie an einzelnen Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen. Bei einigen Produkten ist die chemische Analyse der Fettsäuren, Aminosäuren und einigen sekundären Pflanzenstoffen (wie Lutein, Lycopin, Isoflavone) von Bedeutung. Wichtig sind auch die Bestimmung von Zusatzstoffen, z. B. Farbstoffe, Süßungsmittel, Konservierungsstoffe und die Bestimmung von Schadstoffen (toxische Schwermetalle, wie Blei, Cadmium und Quecksilber und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)). Kontrolliert werden NEM auch auf einen unerlaubten Zusatz von Anabolika, die für den Verbraucher ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen und bei Sportlern zu einem positiven Doping-Ergebnis führen.

Rechtliche Grundlagen

Die Zusammensetzung und Kennzeichnung der NEM werden in erster Linie durch die Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel geregelt. Diese Richtlinie wurde mit der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel vom 24. Mai 2004 in nationales Recht umgesetzt.

Daneben gelten für NEM noch einige allgemein für Lebensmittel gültige Rechtsnormen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • Richtlinie 2002/46/EG
  • Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel
  • Lebensmittel-Rahmenverordnung (VO (EG) Nr. 178/2002)
  • Lebensmittel– und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011)
  • Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)
  • Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV)
  • VO (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims-VO)
  • VO (EG) Nr. 258/97 (Novel Food-VO)
  • VO (EG) Nr. 1881/2006 (Kontaminanten-Höchstgehalte-VO)
  • VO (EG) Nr. 1170 /2009

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