Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2012

Um den vorschnellen Verderb von Lebensmitteln zu verhindern, wird in einigen Ländern die Behandlung mit ionisierenden Strahlen als alternatives Konservierungsverfahren eingesetzt. Dabei werden Gamma-, Röntgen oder Elektronenstrahlen verwendet, um zum Beispiel Mikroorganismen abzutöten oder auch das Austreiben von Kartoffeln oder Zwiebeln zu verhindern. In Deutschland ist eine Lebensmittelbestrahlung nur zur Keimreduzierung bei Kräutern und Gewürzen und über eine Ausnahmegenehmigung für tiefgefrorene Froschschenkel zulässig. Werden Produkte bestrahlt, muss diese Behandlung durch die Angabe „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet werden. Für alle anderen Lebensmittel gilt in Deutschland ein Bestrahlungsverbot. In anderen Mitgliedsstaaten der EU dürfen auch Lebensmittel wie Getreideprodukte, Garnelen oder Trockenobst bestrahlt werden. Zahlreiche Untersuchungen in internationaler Zusammenarbeit bestätigten wiederholt die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittelbestrahlung.

Untersuchungsergebnisse 2012

Das LGL untersuchte 836 Lebensmittelproben (siehe Tabelle) 16), bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft eine Bestrahlung vermuten lässt. Dazu zählen vor allem Kräuter und Gewürze, die in warmem und sonnigem Klima im Freien wachsen. Durch Vögel, Nager oder auch durch organische Düngung können Krankheitserreger übertragen werden. Klimaabhängig vermehren sich diese Krankheitserreger, infolge dessen kann es zu einer erhöhten Keimbelastung bei Kräutern und Gewürzen kommen. Bei der Verarbeitung der belasteten Kräuter und Gewürze mit anderen Lebensmitteln, wie zum Beispiel mit Fleisch oder Salaten, können sich die krankheitserregenden Mikroorganismen weiter vermehren und die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Um die gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen abzutöten, wird neben anderen physikalischen und chemischen Konservierungsverfahren auch die Behandlung mit ionisierenden Strahlen angewandt. Bei einer Gewürzprobe aus einem asiatischen Nudelsnack, einer Probe Chili und einer Gewürzmischung aus Syrien wies das LGL eine Bestrahlung nach, obwohl die Produkte nicht entsprechend gekennzeichnet waren. Weiterhin beanstandete das LGL zwei Nahrungsergänzungsmittel wegen unzulässiger Bestrahlung. Bei allen weiteren untersuchten Lebensmitteln, inklusive 85 Proben aus ökologischem Anbau, stellte das LGL keine Bestrahlung fest.

Lebensmittel zum Bestrahlungsnachweis
Lebensmittel wichtige Herkunfts- länder Anzahl ohne Beanstandung Anzahl bestrahlter Proben mit fehlender Kennzeichnung Anzahl Proben mit unerlaubter Bestrahlung
Fleisch,
Fleischprodukte
Deutschland, Europa 102    
Fisch,
auch getrocknet
Europa, Türkei, Deutschland 22    
Krustentiere,
Schalentiere
Europa, Asien, Neuseeland, Chile 73    
Ölsaaten, Nüsse Südamerika, USA, Europa 67    
Trockenobst Europa, Südamerika, Südafrika 66    
Frisches,
getrocknetes Gemüse
Deutschland, Europa, Asien, Südafrika 45    
getrocknete Pilze Europa, Asien 27    
Instantgerichte, -soßen Asien, Türkei 41 1  
Fertiggerichte Deutschland, Europa 2    
Früchte Europa, Südamerika, Südafrika 47    
Kräuter,
Gewürze
Asien, Europa, Südamerika 224 2  
Tee,
Teeerzeugnisse
Asien, Europa 60    
Nahrungsergän-
zungsmittel
Deutschland, Europa, USA 60   2
gesamt   836 3 2

Fazit

Die Beanstandungsquote für nicht korrekt gekennzeichnete bestrahlte Lebensmittel oder unzulässig bestrahlte Proben von unter 1 % entspricht der Situation der Vorjahre. In den anderen EU-Staaten lagen die durchschnittlichen Beanstandungsquoten beim Bestrahlungsnachweis im Vorjahr in einer ähnlichen Größenordnung von 2 %.

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