Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien)

Bei Geräten, wie einer Leiter, ist der Zusammenhang zwischen dem Produkt und einem vermeintlichen Unfall leicht herzustellen. Anders bei Chemikalien, die sich unter Umständen erst nach vielen Jahren auf die menschliche Gesundheit oder Umwelt auswirken können, weshalb der direkte Zusammenhang zum Produkt kaum mehr herzustellen ist. Um die auf dem Markt wichtigsten Chemikalien nach gesundheits- und umweltrelevanten Kriterien zu untersuchen, wurde mit der REACH-V diese Aufgabe auf die Hersteller und Importeure übertragen.

Der Kernpunkt der REACH-V ist, dass Hersteller oder Importeure ab einem bestimmten, mengenabhängigen Zeitpunkt nur noch Chemikalien vermarkten dürfen, deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt untersucht und registriert worden sind. Diese Registrierungen verwaltet die zu diesem Zweck neu gegründete Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki.

Am 1.12.2008 endete die sechsmonatige Vorregistrierungsphase, in der Hersteller und Importeure so genannter Altstoffe (Phase-in-Stoffe) diese bei der Agentur melden mussten, um die Übergangsfristen für die Registrierung in Anspruch zu nehmen. Registrierungspflichtige Altstoffe dürfen seitdem in der EU nur dann weiterhin hergestellt oder importiert werden, wenn sie vorregistriert wurden (no data no market). Andernfalls sind sie wie Neustoffe zu behandeln, für die u. U. umfangreichere Prüfungen erforderlich sind.

Die eigentliche Registrierung ist abhängig von den jährlichen Produktions- bzw. Importmengen. Am 31.05.2013 ist die zweite Registrierungsphase abgelaufen. Diese betraf Hersteller/Importeure die Stoffe in einer Menge bis 1000 Tonnen pro Jahr herstellen/importieren.

Glossar

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung/ Beschränkung von Chemikalien. Die REACH-V trat am 1. Juni 2007 mit dem Ziel einer größeren Chemikaliensicherheit und einer Verbesserung im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz in Kraft. Sie gilt als die wohl umfangreichste Neuregelung des Chemikalienrechts und ist damit eines der ehrgeizigsten Projekte der EU.