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Spielzeug
Warenkunde
Bei Spielzeug handelt es sich um Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Zur Herstellung von Spielzeug werden die verschiedensten Materialien und Werkstoffe verwendet.
Kennzeichnung von Spielzeug
Spielzeug oder dessen Verpackung muss beim Inverkehrbringen mit dem CE-Zeichen versehen sein. CE bedeutet "Communauté Européenne" (Europäische Gemeinschaft) und hat seine rechtliche Grundlage im Produktsicherheitsgesetz. Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller oder der Importeur in der EU, dass das Spielzeug vollständig entsprechend den harmonisierten europäischen Normen hergestellt ist und die Anforderungen der EU-Richtlinien eingehalten sind. Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein.
Manches Spielzeug muss mit geeigneten Warnhinweisen versehen sein. Sehr häufig betrifft dies Spielzeug mit Kleinteilen, die bei Verschlucken oder Einatmen zum Ersticken führen können. Hier muss das Spielzeug oder dessen Verpackung den Warnhinweis „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder das abgebildete Symbol tragen.
Die Gefahr muss durch eine Angabe wie „Erstickungsgefahr durch kleine Teile, die verschluckt oder eingeatmet werden können“ konkretisiert werden.
Zudem muss Spielzeug für eventuelle Anfragen Namen und Anschrift des Herstellers, des Bevollmächtigten oder des Einführers in der EU enthalten.
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