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Spielzeug - Untersuchungsergebnisse 2007
Spielzeuguntersuchungen 2007: Kaum Freisetzung von Schwermetallen nachweisbar
Auf Grund von Herstellerrückrufen bleihaltigen Spielzeugs untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht und im Auftrag des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums schwerpunktmäßig Spielzeuge unter anderem auf die Schwermetalle Antimon, Blei, Cadmium und Chrom.
Dazu wurden über 600 Proben (von Action- und Kleinspielzeug über Stofftiere und Puppen bis hin zu Holzspielzeug und Spielwaren für Babys und Kleinkinder) mittels Röntgenfluoreszensanalyse (RFA) vor Ort (in Spielwarenläden und Kaufhäusern, bei Importeuren und Herstellern bis hin zum Zoll) analysiert. In ca. 15 % der untersuchten Spielwaren waren die in der einschlägigen Norm genannten, kritischen Schwermetalle nachweisbar, zum Teil allerdings nur in geringen Konzentrationen. Alle bei der RFA-Messung auffälligen Spielwaren untersuchte das LGL mit weiteren, wesentlich aufwändigeren analytischen Methoden.
Die Überprüfung der auffälligen Spielwaren im Labor erfolgte u. a. mittels des Migrationsverfahrens. Die Grenzwerte für die Elemente Blei und Chrom waren bei den Farbaufträgen von vier Spielzeugen aus Holz überschritten.
Bei diesen Spielzeugen handelte es sich um Buntstifte, eine Lauflernhilfe, ein Mobile und eine Spielzeug-Werkzeug-Tragebox. In den Holzteilen mit Grenzwertüberschreitungen lagen die abgegebenen Mengen an Blei im Bereich von 200 bis 7900 mg/kg, an Chrom von 80 bis 1150 mg/kg. Diese Spielzeuge wurden aus dem Verkehr genommen.
Hintergrund
Da Spielzeuge insbesondere von Kleinkindern in den Mund genommen werden können, begrenzt der Gesetzgeber (europäische Spielzeug-Richtlinie) die Menge an Schwermetallen, die maximal vom Kind aufgenommen werden darf. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird vom LGL mit entsprechenden Migrationsverfahren überprüft. Erst dann kann eine Aussage getroffen werden, ob Spielwaren wegen der Gefahr einer Abgabe von Schwermetallen, die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen und vom Markt genommen werden müssen.
Mobiles Röntgenfluoreszensanalyse Gerät im Einsatz
Mittels der mobilen Röntgenfluoreszensanalyse ist das LGL in der Lage, schnell eine hohe Zahl an Untersuchungen durchzuführen. Die RFA-Analyse dient somit als eine Art Vorauswahlverfahren, d. h. es werden viele Spielsachen getestet, aber nur auffällige Produkte, in denen Schwermetalle nachweisbar sind, werden zur weiteren Untersuchung in das LGL-Labor eingesandt.
Da nur auffällige Spielwaren der aufwändigen Laboranalyse unterzogen werden müssen, können nun weitaus mehr Spielwaren auf Schwermetalle untersucht werden als bisher.
Erwähnenswert ist, dass Händler und Importeure Spielwaren oft bereits bei ersten Hinweisen auf Schwermetalle durch die LGL-Mitarbeiter aus dem Handel nehmen, obwohl die ermittelten Konzentrationen keine Gefährdung der Kinder erwarten lassen. Dies zeigt auch das Verantwortungsbewusstsein von Händlern und Importeuren, die in der Regel ausdrücklich schwermetallfreie Erzeugnisse bestellen.