Bolzenschussbetäubung

Die Betäubung eines Tieres zur Schlachtung kann mit einem Bolzenschussapparat erfolgen. Diese Apparate enthalten einen Bolzen, der je nach Typ zwischen acht und zwölf Zentimeter weit aus dem Gerät austreten kann. Unmittelbar danach wird der Bolzen in das Gerät zurückgezogen. Das mit einer Treibladung abgefeuerte Geschoss verbleibt gegenüber dem Schuss aus einer herkömmlichen Feuerwaffe also nicht im Ziel, sondern im Gerät.

Die Bolzenschussbetäubung bedarf einer guten Fixierung der Tiere, um das Gerät ausreichend sicher am richtigen Treffpunkt anzusetzen. Die Betäubungswirkung beruht auf drei Komponenten, die innerhalb von etwa zwei Tausendstelsekunden auftreten. Zunächst verursacht der Bolzen beim Auftreffen auf den Schädel eine schwere Gehirnerschütterung. Dann verursacht er beim Eindringen in den Schädel einen massiven Überdruck, der unmittelbar danach beim Wiederaustritt in einen massiven Unterdruck mündet. Beides richtet erheblichen Schaden an wichtigen Gehirnzentren an. Letztlich zerstört der Bolzen mechanisch jene Gehirnareale, in die er eindringt.

Die Bolzenschussbetäubung wird überwiegend bei Rindern und Schafen durchgeführt. Bei Schweinen ist sie mit wenigen Ausnahmen verboten, da Schweine nicht ausreichend sicher fixiert werden können, um das Gerät genau an der richtigen Stelle ansetzen zu können. Zudem treten bei dieser Tierart starke Ruderbewegungen der Gliedmaßen auf, die das Personal gefährden und eine rasche und sichere Entblutung erheblich erschweren.

Auch bei Rindern ist die Betäubungswirkung wesentlich von der richtigen Ansatzstelle des Gerätes abhängig. Hier gibt es rassebedingt erhebliche Unterschiede. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) initiierte und begleitete ein Projekt zur Untersuchung der korrekten Treffpunktlage für den Bolzenschuss bei der Betäubung von Rindern.

Bei jeder Betäubung mit Bolzenschuss kann es zu Fehlbetäubungen kommen, die das Schlachtpersonal erkennen können muss. In solchen Fällen ist eine unverzügliche Nachbetäubung erforderlich, um den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen.

Das LGL beurteilt die Betäubungswirkung an Schlachttieren und überprüft die Bolzenschussapparate.

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