Als Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse definiert, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden können. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden (Artikel 2 der VO (EG) 178/2002). Lebensmittel werden vom Menschen zum Zwecke der Ernährung oder des Genusses über den Mund aufgenommen.
Lebensmittel lassen sich nach den Hauptgruppen (Pflanzliche LM, Tierische LM, Getränke) weiter in Warengruppen gliedern. Die Untersuchungsergebnisse des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind unter den jeweiligen Warengruppen einzusehen.
Um qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel herzustellen, werden diese meist technologisch be- oder verarbeitet. Die Technologien reichen vom Salzen und Trocknen bis zu hochtechnischen Verarbeitungen.
Verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit ist in erster Linie der Lebensmittelunternehmer. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert den Lebensmittelverkehr sowie die Lebensmittelbetriebe. Stichprobenartig und risikoorientiert entnimmt die Lebensmittelüberwachung Lebensmittelproben. Diese werden am LGL mit chemischen (Lebensmittelchemie) sowie mikro- und molekularbiologischen (Hygiene) Methoden untersucht. Das LGL überprüft auch die Kennzeichnung der Proben.