Pressemitteilung

14.03.2025
Nr. 10/2025

Lebensmittelsicherheit

Kakao-Untersuchungen auf Schimmelpilzgift: kein Grund zur Sorge

Schokolade macht bekanntermaßen glücklich. Ein Grundbestandteil des beliebten Genussmittels sind Kakaobohnen. Da diese oft längeren Lagerungszeiten unterworfen sind, können Kakaobohnen jedoch von Pilzen befallen werden, die Giftstoffe (sogenannte Mykotoxine) bilden. Um die Frage zu klären, ob handelsübliche Kakaoprodukte mit dem Schimmelpilzgift Ochratoxin A belastet sind, untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit Anfang 2024 insgesamt 80 Proben von Kakao und kakaohaltigen Produkten in Hinblick darauf. Die Analysen ergaben nur vereinzelte Nachweise, die gemessenen Werte lagen dabei jedoch weit unter dem seit Anfang 2023 gültigen gesetzlichen Höchstgehalt von 3,0 µg/kg und waren gesundheitlich unbedenklich.

Der Fokus der Untersuchungen lag auf beliebten Produkten aus dem Groß- und Einzelhandel mit einem nennenswerten Anteil an Kakao: Backkakao (also reines Kakaopulver), Zartbitterschokolade mit einem Kakaoanteil von mindestens 50 Prozent sowie Trinkkakaopulver mit einem Kakaogehalt zwischen 18 und 45 Prozent. Doch auch fertig gemischte Schokodrinks mit Milch (sogenannter „Kakaotrunk“) wurden wegen ihrer Beliebtheit insbesondere bei Kindern in das Probenspektrum aufgenommen, auch wenn diese einen deutlich geringeren Kakaoanteil aufwiesen (laut Zutatenverzeichnis 1,2 bis 1,5 Prozent reines Kakaopulver oder 2,1 bis 4,5 Prozent Schokoladenpulver).

Das Ergebnis: Weder in den vorgelegten Zartbitterschokoladen, noch bei den Trinkkakaopulvern sowie den fertig gemischten Schokodrinks konnten Gehalte an Ochratoxin A bestimmt werden. Dies war auch bei etwa der Hälfte (52 Prozent) der Backkakao-Proben der Fall. Bei rund 48 Prozent der Proben an reinem Kakao konnten zwar Gehalte über der Bestimmungsgrenze von 0,75 µg/kg ermittelt werden, diese lagen jedoch klar unterhalb des vom Gesetzgeber erlaubten Höchstgehalts. Der maximal gemessene Wert lag bei 1,53 µg/kg.

Fazit: Schokolade macht glücklich – das Ergebnis der Untersuchungen auf Ochratoxin A in Kakaoprodukten auch.

Mehr dazu unter: Ochratoxin A in Kakao und Kakaoprodukten

Hintergrund Ochratoxin A
Ochratoxin A ist ein auf natürliche Weise von Schimmelpilzen gebildetes Mykotoxin (Schimmelpilzgift), das in einer Vielzahl pflanzlicher und tierischer Lebensmittel vorkommen kann, darunter vor allem in Getreide und Getreideprodukten, in Kakao, Kaffee, Nüssen, Trockenfrüchten und Gewürzen, aber auch in Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Innereien, Schinken oder Käse. Ochratoxin A kann beim Menschen möglicherweise krebserregend auf Nieren und Leber wirken. Schimmelpilzbefall und damit die potenzielle Bildung von Ochratoxin A kann – neben ungeeigneter Lagerung – auch im Zuge der Ernte, der Trocknung, der Verarbeitung und des Transports erfolgen, ist jedoch durch geeignete Maßnahmen weitgehend vermeidbar.

Weiterführende Informationen zum Thema:
⇒ LGL-Warenkunde: Kakao
⇒ LGL-Lebensmittelchemie: Ochratoxin A
⇒ LGL- Lebensmittelchemie: Höchstmengenregelungen für Mykotoxine in Lebensmitteln in der Europäischen Union (EU) und in Deutschland
⇒ LGL-PM vom 30.11.2023: Untersuchungen auf Schimmelpilzgift in Kaffee zeigen keine Überschreitung von Höchstgehalten
⇒ Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Gesundheitliche Bewertung von Mykotoxinen und Pflanzentoxinen in Lebensmitteln
⇒ Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Ochratoxin A in Lebensmitteln: Bewertung der Risiken für die öffentliche Gesundheit


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen zum Beispiel aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.



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