Pressemitteilung

26.11.2024
Nr. 41/2024

Lebensmittelsicherheit

Pflanzenschutzmittelrückstände vermeiden: Tipps für pflanzliche Lebensmittel

Obst und Gemüse sind gesund und nachhaltig. Auch wenn bei ihrer Erzeugung Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die in geringen Mengen auf der vitaminhaltigen Nahrung verbleiben können: Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von Lebensmitteln aus dem Handel zeigen, dass Rückstände nahezu kaum vorhanden sind. Dennoch gibt das LGL einfache Tipps zum Umgang mit pflanzlichen Produkten:   

  1. Gründlich waschen: Obst und Gemüse immer unter fließendem, möglichst warmem Wasser gründlich waschen oder schälen. 
  2. Richtig mit Zitrusfrüchten umgehen: Nach dem Schälen von konventionell hergestellten Zitrusfrüchten empfiehlt es sich, die Hände zu waschen, um eine Übertragung von Stoffen von der Schale auf das Fruchtfleisch zu vermeiden. Beim Pressen von Saft sollten die Früchte vorher mit warmem Wasser gewaschen und anschließend mit einem Haushaltspapier trockengerieben werden. 
  3. Bioqualität kaufen: Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind im Ökolandbau verboten. 
  4. Regionale und saisonale Ware wählen: Regionale und saisonale Produkte haben optimale Wachstumsbedingungen und kürzere Transportwege und sind dadurch meist weniger mit Rückständen belastet als importierte Ware.

Weiterführende Informationen: Untersuchungen des LGL
Die gesetzlichen Höchstgehalte bei den Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln auf pflanzlichen Lebensmitteln für den Handel sind streng. Die amtliche Lebensmittelüberwachung prüft regelmäßig deren Einhaltung. Allein im Jahr 2023 untersuchte das LGL insgesamt 2.360 Proben pflanzlicher Herkunft auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Darunter waren sowohl konventionell als auch ökologisch erzeugte Lebensmittel, beispielsweise Obst und Gemüse, Getreide oder Obst- und Getreidebreie für Säuglinge. 96 % der konventionell und fast alle (mehr als 99 %) der ökologisch erzeugten Proben enthielten keine Pflanzenschutzmittelrückstände über den Höchstgehalten. Die Rückstandssituation ist damit schon über einen längeren Zeitraum unverändert günstig. 

Weitere Informationen sind zu finden auf der Seite Rückstandssituation bei pflanzlichen Bio-Lebensmitteln.
 


Über das LGL

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.

Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.



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