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„Feuerbrand“ – Streptomycin in Honig - Untersuchungsergebnisse 2010-2012
Feuerbrand, eine gefährliche Pflanzenkrankheit, wird durch das Bakterium Erwinia amylovora ausgelöst und kann insbesondere im Kernobstbau erhebliche Schäden verursachen. Das Aminoglykosid-Antibiotikum Streptomycin darf im Rahmen einer Sondergenehmigung als Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Feuerbrand im Erwerbsobstbau unter Einhaltung strenger Auflagen eingesetzt werden. Wenn Bienen Pollen und Nektar von behandelten Pflanzen aufnehmen, kann es zum Eintrag von Streptomycin in Honig kommen. Das LGL untersucht Blütenhonig von Imkern aus Gebieten, die an behandelte Kulturen angrenzen. Für Streptomycin in Honig ist ein Höchstwert von 0,01 mg/kg festgelegt.
Seit 2010 hat sich die Zahl der untersuchten Proben mehr als verdoppelt. Sowohl die zunehmende Zahl der Proben als auch die höher werdende Quote von Honigen mit zu viel Streptomycin ist vorrangig verursacht durch Mehrfachbeprobung einzelner Imker mit Bienenvölkern in kritischen Bereichen. So stammten drei von vier im Jahr 2012 beanstandeten Proben aus derselben Imkerei. In Bayern erzeugter Honig, in dem das LGL Streptomycinrückstände über dem zulässigen Höchstwert ermittelte, gelangte nicht mehr in den Handel.
Abbildung 1: Proben im Jahresverlauf
Für das aktuelle Erntejahr 2013 wurde die Zulassung von streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung des Feuerbrand-Erregers nur unter verschärften Auflagen erteilt. So ist ausschließlich eine Anwendung bei Junganlagen bis zum 5. Standjahr möglich. In allen anderen Fällen sind Alternativmittel zu nutzen.