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- Wc 40 Honige
Honig – Untersuchungsergebnisse 2014
Honig ist ein reines Naturprodukt, dem gemäß der Honigverordnung keine fremden Stoffe zugesetzt werden dürfen. Die verschiedenen Zucker des Honigs stammen ausschließlich aus dem Nektar der Blüten oder aus Honigtau.
Untersuchung auf Fremdzucker
Eine Zugabe von Fremdzuckern zum Beispiel in Form von Rohrzucker oder Verzuckerungsprodukten aus Mais (sogenannten C4-Zuckern) ist eine Verfälschung
von Honig. Mithilfe der Stabilisotopenanalyse lassen sich solche Manipulationen an Honig aufdecken, indem das Kohlenstoff-Isotopenverhältnis des Honigs mit dem des ausgefällten Honigproteins verglichen wird. Wenn einem Honig ein Fremdzucker zugesetzt wurde, weicht das Kohlenstoff-Isotopenverhältnis im Honig deutlich von dem des Honigproteins ab. Das LGL konnte 2014 bei den untersuchten Honigen keine Verfälschung mit einem Fremdzucker
(C4-Zucker) nachweisen.
Untersuchung zur geografischen Herkunft
Neben der Streckung mit Fremdzuckern kommen bei Honig auch Irreführungen wie zum Beispiel falsche Angaben zur geografischen Herkunft vor. Der Honigbedarf in Deutschland wird nur zu 20 % durch das einheimische Angebot gedeckt, der übrige Bedarf wird aus anderen Staaten importiert. Gemäß der Honigverordnung muss auf dem Etikett das Ursprungsland genannt sein, aus dem der Honig stammt. Trägt der Honig eine Angabe über seine geografische Herkunft wie Bayerischer Blütenhonig“ oder „Mexikanischer Hochlandhonig“, so muss er ausschließlich aus der angegebenen Region stammen. Auf Honigmischungen aus mehr als einem Ursprungsland kann stattdessen eine der folgenden Angaben gemacht werden: „Mischung von Honig aus EG-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EGLändern“ oder „Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern“. 2014 untersuchte das LGL fünf Honige, bei denen der Verdacht der falschen geografischen Herkunftsangabe bestand. Es handelte sich dabei um einen Akazienhonig, zwei Thymianhonige, einen Sonnenblumenhonig und einen Blütenmischhonig mit Salbei eines bayerischen Imkers mit der deklarierten Herkunft
Deutschland. Die Auswertung der Daten der Stabilisotopenanalyse mittels Diskriminanzanalyse zeigte, dass eine Unterscheidung zwischen Proben verschiedener geografischer Herkunft möglich ist (siehe Abbildung). Die Untersuchung der Proben ergab, dass nur der Blütenmischhonig mit Salbei aus Deutschland stammte und damit korrekt gekennzeichnet war. Bei dem untersuchten Akazienhonig, den beiden Thymianhonigen und dem Sonnenblumenhonig war die Herkunftsangabe mit Deutschland
dagegen nicht korrekt angegeben. Die Honige wurden wegen Irreführung bezüglich der geograf schen Herkunft beanstandet
Abbildung: Herkunftsbestimmung von Honig verschiedener Herkunftsländer
durch Diskriminanzanalyse