Bio-Lebensmittel – Untersuchungsergebnisse 2004-2013

Gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen in Deutschland auf den Markt gebracht werden, wenn sie, zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) prüft, ob sich auf dem Markt nicht zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel befinden und ob bei den zugelassenen Produkten die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden.

Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurden in den letzten Jahren in folgendem Umfang Bio-Produkte untersucht:

Soja- und maishaltige Lebensmittel

Bei den sojahaltigen Bio-Lebensmitteln wurden vorwiegend Sojamehle, -granulate, -flocken, -schrote, Fertiggerichte mit Fleischersatz aus Soja, Tofu, sowie sojahaltige Getränke untersucht, bei den maishaltigen Bio-Lebensmitteln vor allem Maismehle, Maisgrieße, Cornflakes und Chips.

Sowohl bei den sojahaltigen als auch bei den maishaltigen Bio-Lebensmitteln wurden keine positive Befunde mit Anteilen über 0,1 % gentechnisch veränderten Materials bezogen auf den Gesamtgehalt der Zutat Soja oder Mais im Lebensmittel nachgewiesen.

Spuren, d.h. Gehalte unterhalb von 0,1 %, an gentechnisch verändertem Material werden als "zufällig" und "technisch unvermeidbar" toleriert. Positive Befunde im Spurenbereich (kleiner 0,1 %) sind in einigen Fällen festgestellt worden (Tablle 1).

Tabelle 1: Ergebnisse zu gentechnisch verändertem Material bei Bio-Lebensmitteln
Jahr Bio-Lebensmittel Positive Befunde: Anteile von gentechnisch verändertem (gv) Material < 0,1%
mit Soja mit Mais gesamt gesamt sojahaltige Bio-Lebensmittel maishaltige Bio-Lebensmittel
2004 98 26 124 4 (3 %) 1 3
2005 134 16 150 14 (9 %) 12 2
2006 65 40 105 6 (6 %) 6 0
2007 79 25 104 2 (2 %) 2 0
2008 129 24 153 10 (7 %) 10 0
2009 32 68 100 7 (7 %) 7 0
2010 54 36 90 6 (7 %) 6 0
2011 70 40 110 11 (10 %) 10 1
2012 94 38 132 3 (2 %) 3 0
2013 116 50 166 11 (7 %) 11 0

Reis und Reisprodukte

2006 und 2007 waren in konventionell hergestelltem Langkornreis aus den USA Spuren der in Europa nicht zugelassenen gv Reislinien LL601 und LL62 und in Reisnudeln aus Asien gv Reis der Linie Bt63 nachgewiesen worden. In den Jahren 2012 und 2013 wurden 43 bzw. 59 Proben Reis und Reisprodukte aus ökologischem Anbau untersucht. Es ergaben sich kein positiver Befund.

Leinsamen und Lebensmittel mit Leinsamen

Im September 2009 ist erstmals in Leinsaat aus konventionellem Anbau nicht zugelassener gentechnisch veränderter Leinsamen festgestellt worden. Die Probe stammte aus einem Betrieb für Bäckereigrundstoffe in Deutschland. In Europa nicht zugelassene gentechnisch veränderte (gv) Lebensmittel sind nicht verkehrsfähig. Im Jahr 2012 wurden 19 Proben, 2013 wurden 13 Proben Leinsamen bzw. Lebensmittel mit Leinsamen aus ökologischer Landwirtschaft untersucht. In keiner der Proben waren gentechnisch veränderte Bestandteile nachweisbar

Fazit

Bei der Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnisch verändertes Material wurden keine Proben beanstandet. Gelegentlich wurden zwar geringe Spuren, d.h. Gehalte unterhalb von 0,1 %, an gentechnisch verändertem Material gefunden, diese sind jedoch als "zufällig" und "technisch unvermeidbar" zu tolerieren.

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