Gentechnik in Lebensmitteln
Untersuchungsergebnisse im Trend 2018

Das LGL überprüft regelmäßig stichprobenartig Lebensmittel auf gentechnisch veränderte (gv) Bestandteile. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf soja- und maishaltigen Lebensmitteln, da bei diesen Produktgruppen aufgrund des weltweiten Anbaus die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) am wahrscheinlichsten ist. Der Anteil an gv-Soja bezogen auf den globalen Anbau liegt laut International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications (ISAAA, 2017) bei rund 77 %. Bei gv-Mais liegt der Anteil am Gesamtanbau bei ca. 32 % (ISAAA, 2017). Zahlreiche gv-Mais- und Sojalinien sind in Europa als Lebensmittel zugelassen. Das Spektrum der Untersuchungen am LGL erstreckt sich auch auf weitere gv-Pflanzen, einschließlich solcher, die in der EU nicht zugelassen sind (zum Beispiel Papaya, Reis, Leinsamen und Lachs). Der Anteil an Proben, die gv-Soja enthielten, ging von 35 % im Jahr 2010 auf 18 % im Jahr 2018 zurück. Die Gehalte lagen dabei ausschließlich im Spurenbereich von kleiner 0,1 % (siehe Abbildung 1).

Die Tabelle zeigt die Ergebnisse der Untersuchung von sojahaltigen Lebensmitteln auf gentechnische Veränderung in Bayern in den Jahren 2010 bis 2018. Insgesamt ging der Anteil an untersuchten Proben, die gentechnisch verändertes Soja ausschließlich im Spurenbereich (< 0,1%) enthielten, kontinuierlich von 35 % im Jahr 2010 auf 18 % im Jahr 2018 zurück. Bild vergrössern

Abbildung 1: Ergebnisse der Untersuchungen von sojahaltigen Lebensmitteln auf gentechnische Veränderung in Bayern – 2010 bis 2018


Bei Mais lag der Anteil an Proben mit gv-Bestandteilen insgesamt deutlich niedriger als bei Soja und ging mit leichten Schwankungen von 7 % im Jahr 2010 auf 0,8 % im Jahr 2018 zurück (siehe Abbildung 2).

Die Tabelle zeigt die Ergebnisse der Untersuchung von maishaltigen Lebensmitteln auf gentechnische Veränderung in Bayern in den Jahren 2010 bis 2018. Insgesamt ging der Anteil an untersuchten, Proben, die gentechnisch veränderten Mais enthielten, mit leichten Schwankungen von 7 % im Jahr 2010 auf 0,8 % im Jahr 2018 zurück. Bild vergrössern

Abbildung 2: Ergebnisse der Untersuchung von maishaltigen Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen in Bayern – 2010 bis 2018


Sowohl bei soja- als auch bei maishaltigen Lebensmitteln waren die nachgewiesenen gentechnischen Veränderungen in der EU zugelassen. Bei Papaya, Reis und Leinsamen wies das LGL in den vergangenen Jahren nur punktuell nicht zugelassene GVO nach (siehe Abbildungen 3 bis 5).

Die Tabelle zeigt die Ergebnisse der Untersuchung von Papaya auf gentechnische Veränderung in Bayern in den Jahren 2004 bis 2017. In den Jahren 2004 (17 %), 2009 (5 %), 2012 (38 %) und 2018 (5 %) wurden gentechnisch veränderte Papayafrüchte beziehungsweise Kochpapaya nachgewiesen. In den übrigen Jahren gab es keine positiven Befunde. Bild vergrössern

Abbildung 3: Ergebnisse der Untersuchung von Papaya auf gentechnische Veränderungen in Bayern – 2004 bis 2018


Die Tabelle zeigt die Ergebnisse der Untersuchung von Reis und Reisprodukten auf gentechnische Veränderung in Bayern in den Jahren 2006 bis 2018. In den Jahren 2006 (1,8 %), 2007 (2,3 %) und 2009 (1,2 %) wurde gentechnisch veränderter Reis nachgewiesen. In den übrigen Jahren wurde kein gentechnisch veränderter Reis festgestellt. Bild vergrössern

Abbildung 4: Ergebnisse der Untersuchung von Reis auf gentechnische Veränderungen in Bayern – 2006 bis 2018


Das Säulendiagramm zeigt die Ergebnisse der Untersuchung von Leinsamen auf gentechnische Veränderung in Bayern in den Jahren 2009 bis 2017. Im Jahr 2009 (34 %) wurden gentechnisch veränderte Leinsamenproben nachgewiesen. In den übrigen Jahren wurde kein gentechnisch veränderter Leinsamen festgestellt. Bild vergrössern

Abbildung 5: Ergebnisse der Untersuchung von Leinsamen auf gentechnische Veränderungen in Bayern – 2009 bis 2018


Positive Befunde bei Papaya betrafen in den Jahren 2004, 2009 und 2012 Papayafrüchte aus den USA; im Jahr 2018 handelte es sich um Kochpapaya (Green Papaya) aus Asien. Bei der Auswahl der jeweiligen Produkte für die amtlichen Untersuchungen auf nicht zugelassene GVO berücksichtigte das LGL diejenigen Herkunftsländer besonders, bei denen in der Vergangenheit bereits positive Befunde bekannt geworden sind (gv-Papaya und Papayaerzeugnisse: USA, Thailand; gv-Reis und Reisprodukte: USA, Asien; gv-Leinsamen: Kanada). Insofern sind die prozentualen Anteile an positiven Proben in Bezug auf die Gesamtzahl der untersuchten Proben eines Jahres nicht repräsentativ für die Gesamtheit der jeweiligen auf dem Markt befindlichen Produkte. Bei den 16 untersuchten Lachsproben wurden keine gentechnischen Veränderungen nachgewiesen.

 

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