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Untersuchung von Papaya und Papayaerzeugnissen auf gentechnische Veränderungen – Ergebnisse 2017
Hintergrund
Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden, müssen in der EU zugelassen werden. Der Zulassung geht ein mehrstufiges Prüfungserfahren voraus, an dem unter anderem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) maßgeblich beteiligt ist. Für gentechnisch veränderte (gv) Papaya liegt keine Zulassung vor, sodass diese in Europa nicht verkehrsfähig sind. Das LGL hat 2004 als erstes europäisches Labor gv -Papaya aus den USA (Hawaii), die dort zugelassen sind, im Handel entdeckt. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) wurden seitdem immer wieder positive Befunde von gv-Papaya als ganze Früchte und auch von verarbeiteten Papayaerzeugnissen gemeldet. Als Herkunftsländer waren außer den USA auch Thailand, Indien und Kambodscha betroffen. Das LGLwies in den letzten Jahren nur episodenhaft und in begrenzten Zeiträumen (2004, 2009 und 2012) nicht zugelassene gv-Papaya nach. Unabhängig von der Häufigkeit positiver Befunde führt das LGL im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ein kontinuierliches Monitoring solcher Produkte durch. In Bezug auf Papaya hat das LGL 2017 ein Schwerpunktprogramm aufgelegt und das Probenspektrum für die Untersuchung auf gentechnische Veränderungen – zusätzlich zu ganzen Früchten – auf verarbeitete Papayaerzeugnisse wie Fruchtpulver, Fruchtpüree und Papayakerne bzw. -kapseln ausgeweitet (siehe Tabelle). Solche Erzeugnisse wurden vorwiegend aus dem Internethandel bezogen. Soweit die Herkunftsländer angegeben waren, stammten die unverarbeiteten Früchte überwiegend aus Brasilien und Ghana. Getrocknete Papaya kamen, soweit bekannt, meist aus Thailand. Weitere Herkunftsländer von Verarbeitungsprodukten waren Chile, Ghana und Tansania sowie Indien und Sri Lanka.
Untersuchungsergebnisse
Bei der Untersuchung von Papaya und Papayaerzeugnissen auf gentechnische Veränderungen, die in Europa nicht zugelassen sind, hat das LGL 2017 bei keiner der untersuchten Proben Verstöße festgestellt.
Produkt | Herkunftsland | Probenzahl | gv nachgewiesen |
---|---|---|---|
Papaya Frucht | Brasilien | 89 | nein |
Ghana | 15 | nein | |
Ecuador | 3 | nein | |
Thailand | 3 | nein | |
k.A. | 23 | nein | |
Papaya getrocknet | Thailand | 4 | nein |
Tansania | 1 | nein | |
Sri Lanka | 2 | nein | |
Papaya getrocknet, gezuckert | k.A. | 11 | nein |
Nahrungsergänzungsmittel | Chile | 1 | nein |
(Papaya-Kerne, Kapseln) | Ghana | 1 | nein |
k.A. | 4 | nein | |
Papaya Fruchtpulver | k.A. | 1 | nein |
Fruchtpürree mit Papaya | k.A. | 1 | nein |
Gesamt | 159 | nein |
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