Untersuchung von Lebensmitteln aus Asialäden auf gentechnische Veränderungen – Ergebnisse 2016

Hintergrund

Lebensmittel, die aus zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden, müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 gekennzeichnet werden. Ist ein GVO in Europa nicht zugelassen, gilt die Nulltoleranz. Insbesondere gentechnisch veränderte (gv) Soja- und Maispflanzen werden weltweit in erheblichem Umfang kommerziell angebaut. Es sind außerdem gv -Reis- und
Weizenlinien bekannt, die bisher in Europa nicht zugelassen sind. Bestandteile von GVO können daher besonders in importierten Lebensmitteln enthalten sein. Im Rahmen eines Sonderprogramms hat das LGL 105 Lebensmittel gezielt aus Asialäden auf gentechnische Veränderungen untersucht. Dabei handelte es sich um soja-, mais-, reis- und weizenhaltige
Produkte (siehe Tabelle). In zwei Proben Tofu wies das LGL zwei in Europa zugelassene
gv-Sojalinien mit Gehalten kleiner als 0,1 % nach. Diese sehr geringen Gehalte stufte das LGL als zufällige Verunreinigungen ein. Lebensmittel, die gv-Material mit einem Anteil enthalten, der nicht höher ist als 0,9 % der einzelnen Lebensmittelzutat, können von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden, wenn das Material zufällig oder technisch unvermeidbar im Lebensmittel enthalten ist. Acht von zehn Proben Maismehl enthielten gleichzeitig bis zu sieben verschiedene in Europa zugelassene gv-Maislinien in Spuren. Es handelte sich um Produkte zweier Hersteller aus verschiedenen Chargen. Dieser Befund lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um Verunreinigungen während der Herstellung und des Transports handelte. Die Maismehle waren als „genetisch verändert“ gekennzeichnet.

Fazit

Bei der Untersuchung von Lebensmitteln aus Asialäden wies das LGL keine Bestandteile von GVO nach, die in Europa nicht zugelassen sind. Ebenso konnte das LGL keine Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften für gv-Zutaten feststellen. Bei zwei Proben bemängelte das LGL die Kennzeichnung dennoch, da die Angaben entgegen den rechtlichen Vorschriften nur in englischer Sprache vorlagen.

 
Tabelle: Ergebnisse der Untersuchungen auf gentechnische Veränderungen
Pflanzenart Produktbezeichnung Probenzahl gentechnisch verändertes Material nachgewiesen Kennzeichnung
Soja Tofu 6 ja, (2 Proben, je < 0,1 %) nein
  Sojapaste 6 nein nein
  Sojabohne 2 nein nein
  Sojagetränk 2 nein nein
  Sojaeiweißerzeug 2 nein nein
  Sojasoße 1 nein nein
  gesamt 19    
         
Mais Maismehl 10 ja ( 8 Proben, in Spuren)  ja
  Maiskörner 1 nein nein
  Popcorn 2 nein nein
  Mais geschrotet 1 nein nein  
  Maisnudeln 1 nein nein
  Maisstärke 1 nein nein
  gesamt 16    
         
Reis Reismehl 6 nein nein
  Reiskörner 18 nein nein
  Reispapier 7 nein nein
  Reisnudeln 14 nein nein
  Reiscracker 1 nein nein
  gesamt 46    
         
Sonstige Buchweizennudel 1 nein nein
  Weizengrütze 1 nein nein
  Weizenmehl 6 nein nein
  Nudeln 14 nein nein
  Fertiggericht 2 nein nein
  gesamt 24
Probenzahl gesamt 105

 

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