Softeis
Was versteht man unter Softeis?
Softeis ist keine Eissorte nach den Leitsätzen für Speiseeis und Speiseishalberzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches.
Es entsteht durch ein spezielles Herstellungsverfahren. Durch Luftdruck wird die Speiseeismasse in einen Gefrierzylinder gepumpt und dadurch aufgeschäumt. Durch diesen Vorgang und ständiges Rühren wird der bekannte pastenartige Zustand erreicht.
Dabei werden im Gegensatz zum festen Speiseeis (- 18 °C) lediglich - 6 °C erreicht. Es wird direkt aus dem Gefrierapparat entnommen und abverkauft.
Ist Softeis eine "Bakterienschleuder"?
Befragt man den echten Eisliebhaber, so stößt ihn allein der Gedanke an den Softeisautomaten ab. Er nimmt bereitwillig Abstand von der pastösen Beschaffenheit dieses Speiseeises. Häufig wird der Anblick der Ausläufe als unappetitlich empfunden. Ist eine Softeismaschine eine Brutstätte für Krankheitserreger und Hygienekeime? Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass es sich dabei lediglich um ein "gefühltes Risiko" handelt.
Die Untersuchung von Softeis führt im Vergleich zum übrigen Speiseeis aus Eisdielen und Cafes zu wesentlich weniger Beanstandungen.
Hygiene bei der Produktion
Voraussetzungen für die nachgewiesene hygienische Beschaffenheit von Softeis sind die konsequente Hygiene bei der Herstellung sowie eine sorgfältige und sachgemäße Reinigung der Automaten, da die Speiseeismasse generell ein optimales Nährmedium für Bakterien ist. Die niedrigen Temperaturen führen nicht unbedingt zum Absterben von Keimen. Ihre Stoffwechselaktivität wird lediglich auf ein Minimum reduziert und ihre Vermehrungsfähigkeit vollkommen unterdrückt.
Gesetzlich vorgeschriebene mikrobiologische Normen
Nach Anhang I Kapitel 1 der VO (EG) Nr. 2073/2004 müssen folgende Lebensmittelsicherheitskriterien für in Verkehr gebrachtes Speiseeis während der Haltbarkeitsdauer erfüllt sein:
- Listeria monocytogenes dürfen in keiner von 5 untersuchten Proben einer Charge in einer Größenordnung von über 100 KbE/g* nachgewiesen werden.
- Salmonellen dürfen in keiner von 5 untersuchten Proben einer Charge nachweisbar sein.
Sofern die Untersuchungen von Speiseeis in diesen Punkten unbefriedigende Ergebnisse liefern, ist es nach Artikel 7 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 2073/2004 vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen. Ein derartiges Speiseeis gilt nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 178/2002 als nicht sicher, da davon auszugehen ist, dass es gesundheitsschädlich ist.
Ferner ist nach Anhang I Kapitel 2 der VO (EG) Nr. 2073/2004 folgendes Prozesshygienekriterium am Ende des Herstellungsprozesses von Speiseeis (Entnahme des Softeises aus dem Automaten) einzuhalten:
- Enterobacteriaceen dürfen in nicht mehr als 2 von 5 Proben einer Charge in einer Größenordnung von über 100 KbE/g* nachgewiesen werden.
Sofern die Untersuchungen von Speiseeis in diesen Punkten unbefriedigende Ergebnisse liefern, ist eine Verbesserung der Herstellungshygiene erforderlich.
* KbE/g: Koloniebildende Einheiten pro g Lebensmittel