Koi-Herpesvirus
Erreger
Abbildung 1: Nekrotische (zerstörte) Kiemen eines Karpfens.
Das Koikarpfen-Herpesvirus (KHV-1), wissenschaftlich als Karpfenherpesvirus3 (CyHV3) bezeichnet, befällt Zierkarpfen (Koi) wie auch Nutzkarpfen und kann bei beiden eine schwere Erkrankung mit teilweise hoher Todesrate verursachen.
Vorkommen und Übertragung
Infektionen mit dem KHV-1 sind mittlerweile weltweit verbreitet. Die Ansteckung erfolgt über Kiemen und Haut und wird dadurch begünstigt, dass das Virus im Wasser lange infektionstüchtig bleibt. Als Überträger gelten auch Goldfische, Graskarpfen und evtl. weitere Fischarten. Erkranken Nutzkarpfen, so sind für die Karpfenhalter häufig schwere wirtschaftliche Einbußen die Folge.
Krankheitsbild
Im Vordergrund stehen Hautveränderungen mit vermehrter Schleimbildung sowie Verfärbungen an Kiemen und Flossen. Die Wassertemperatur ist ein entscheidender Faktor ob das KHV zur Krankheit führt oder verborgen (latent) bleibt. Krankheitserscheinungen beobachtet man meistens erst bei Wassertemperaturen über 16 °C.
Diagnostik
Für die Diagnosestellung ist immer ein Virusnachweis notwendig. Geeignete Organe sind Kiementeile und Rumpfniere. Die Methode der Wahl ist die Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Die zu untersuchenden Proben sollten bei klinisch kranken Tieren unter 5 cm aus mindestens 20 Tieren (zwei Pools à zehn Fische), bei klinisch kranken Fischen über 5 cm Länge aus mindestens zehn Fischen (zwei Pools à fünf Fische) bestehen.
Aufgrund geringer Virusmengen bei infizierten gesunden Fischen sind diese mindestens 24 Stunden und höchstens fünf Tage vor der Untersuchung zu hältern, um eine Virusaktivierung zu provozieren und damit die Nachweisbarkeitsrate des KHV zu erhöhen Zur Beprobung sollten bei Fischen unter 5 cm mindestens 20 Tiere (vier Pools à fünf Fische), bei Fischen über 5 cm mindestens zehn Tiere in fünf Pools mit zwei Fischen verwendet werden.
Gesetzliche Regelungen, Referenzlabor
- Aquakultur-Richtlinie 2006/88 EG
- Fischseuchen-Verordnung vom 24. November 2008
- Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der jeweils gültigen Fassung
- Nationales Referenzlabor: Friedrich-Loeffler-Institut, 17493 Greifswald – Insel Riems