Allergene in Speiseeis aus offenem Verkauf - Untersuchungsergebnisse 2015
Seit Ende 2014 regelt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) detailliert die Kennzeichnung von Lebensmitteln innerhalb der EU. Auch die Anforderungen an die Kennzeichnung von bestimmten Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
können, sind nun in dieser Verordnung festgelegt. Gab es vorher bereits nationale Regelungen für die Allergenkennzeichnung auf Fertigpackungen, so schreibt die LMIV dies nun auch bei offen verkauften Lebensmitteln (sogenannter „loser Ware“) zum Beispiel aus Bäckereien, im Restaurant oder in der Eisdiele vor. In welcher Form die Information über
die Allergene erfolgt – zum Beispiel einzeln an jedem Schild an der Ware, in Form einer separaten Tafel oder auch mündlich – bleibt dem Lebensmittelunternehmer überlassen. Die Allergeninformation muss aber in jedem Fall in schriftlicher Form vorliegen und leicht zugänglich sowie einfach verständlich sein. Es muss außerdem ein deutlich sichtbarer Hinweis darauf, wo die Allergeninformationen zu finden sind, vorhanden sein.
Im Jahr 2015 untersuchte das LGL insgesamt 32 Proben Speiseeis aus Eisdielen und Bäckereien. Überprüft wurden die Allergenkennzeichnungen hinsichtlich der Allergene Gluten, Ei, Erdnuss, Haselnuss, Mandel, Milcheiweiß, Soja und Lupine mittels
Real-Time-PCR und ELISA. Werden nicht deklarierte Allergene nachgewiesen, überprüft die zuständige Kreisverwaltungsbehörde vor Ort im Betrieb, ob es sich bei den jeweiligen Allergenen um kennzeichnungspflichtige Zutaten oder lediglich um einen unbeabsichtigten Eintrag handelt und leitet entsprechende Maßnahmen ein, zum Beispiel die Optimierung
des Allergenmanagements.
Untersuchungsergebnisse
Insgesamt wies das LGL bei knapp der Hälfte (47 %) der untersuchten Proben ein oder mehrere nicht deklarierte Allergene nach. Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Allergenen war der Anteil der allergenpositiven Proben in Bezug auf die Anzahl der jeweils untersuchten Proben bei Milcheiweiß am größten, jedoch war hier die Anzahl der untersuchten Proben mit n=4 sehr gering, da Milch eine Standardzutat von Speiseeis darstellt und somit in der Regel immer deklariert ist. Ohne entsprechende Deklaration wurden in den Eisproben die Allergene
Ei, Soja, Haselnuss und Mandel nachgewiesen, wohingegen Gluten, Erdnuss und Lupine in keiner Probe enthalten waren.
Abbildung 1: Nicht deklarierte Allergene in Speiseeis aus offenem Verkauf
Abbildung 2: Anteil der Speiseeisproben mit Nachweis von nicht gekennzeichneten Allergenen