Vanilleeis – ausschließlich mit natürlicher Vanille? Untersuchungsergebnisse 2017 und 2018

Hintergrund

Vanilleeis hat in Deutschland einen großen Marktanteil. Ausgangsstoff zur Herstellung des beliebten natürlichen Vanillearomas sind die teuren Früchte der Gewürzvanille. Um den Vanillegeschmack zu erzielen, wird aber auch deutlich preisgünstigeres biotechnologisch oder synthetisch hergestelltes Vanillin verwendet.

Die allgemeine Verkehrsauffassung für „Vanilleeis“ und „Eis mit Vanillegeschmack“ ist in den Leitsätzen für Speiseeis beschrieben:
Wird „Vanille“ ausgelobt und/oder eine Vanillefrucht oder Vanilleblüte abgebildet, werden ausschließlich gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma eingesetzt. Die Bezeichnung für ein so hergestelltes Eis lautet „Vanilleeis“.
„Eis mit Vanillegeschmack“ erhält seinen Geschmack ausschließlich oder überwiegend durch die Zugabe von Aromen. Bestandteile aus der Vanille müssen nicht enthalten sein. Vanilleschoten und/oder Vanilleblüten werden nicht abgebildet.

Bei der handwerklichen Herstellung von Speiseeis werden häufig Speiseeishalberzeugnisse in Form von Pasten oder Pulvern verwendet, die neben anderen Zutaten auch die aromatisierenden Bestandteile enthalten. Die mit dem Speiseeishalberzeugnis mitgelieferten Informationen müssen den Eishersteller in die Lage versetzen, dem Endverbraucher nicht nur die verwendeten Zutaten, sondern auch die richtige Bezeichnung für das Eis mitteilen zu können.

Untersuchungsziel

In den Jahren 2017 und 2018 untersuchte das LGL 39 Speiseeishalberzeugnisse mit 39 daraus hergestellten Eisproben, die in Eisdielen lose abgegeben wurden.
Ziel war es, bei Vanilleeis und den entsprechenden Speiseeishalberzeugnissen die Verwendung von aromatisierenden Bestandteilen und die Kennzeichnung zu überprüfen.

Ergebnisse

11 von 39 Proben (28%) der Speiseeishalberzeugnisse waren zu beanstanden. Die enthaltenen Aromabestandteile entstammten nicht ausschließlich gemahlenen Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürlichem Vanillearoma. Aufgrund der Kennzeichnungsinformationen war jedoch nicht erkennbar, dass ein daraus hergestelltes Eis nicht als „Vanilleeis“, sondern als „Eis mit Vanillegeschmack“ zu bezeichnen ist.
Das mit den beanstandeten Halberzeugnissen produzierte Eis wurde in den Eisdielen als „Milcheis Vanille“ angeboten, zum Teil mit Abbildungen von Vanilleschoten und blüten. Das LGL wies die Eishersteller darauf hin, dass die zutreffende Bezeichnung „Milcheis mit Vanillegeschmack“ lautet und die Abbildungen auf dem Schild an der Ware zu entfernen sind.
Bei 17 der 39 Vanilleeisproben aus Eisdielen (44%) wurde „Vanille“ ausgelobt und zum Teil eine Vanilleschote und/oder -blüte abgebildet, obwohl der Eishersteller der Kennzeichnung der verwendeten Halberzeugnisse entnehmen hätte können, dass es sich bei dem damit produzierten Eis um „Eis mit Vanillegeschmack“ handelt.
Da diese Eisproben den Vanillegeschmack nicht ausschließlich durch natürliche Vanille erhielten, wurden die Angabe „Vanille“ und die Abbildung von Vanilleschoten und/oder blüten als irreführend beurteilt.

 

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