Rückstandssituation bei exotischen Früchten – Untersuchungsergebnisse 2016
Hintergrund
Exotische Früchte wie Ananas, Banane, Kiwi oder Mango sind mittlerweile flächendeckend und ganzjährig in den Geschäften erhältlich und bieten Abwechslung im Obstregal. Die einzelnen Fruchtarten wachsen in tropischen und subtropischen Klimazonen und sind somit anderen Schädlingen und klimatischen Einflüssen als unsere heimischen Obstsorten ausgesetzt.
Da exotische Früchte häufig Pflanzenschutzmittelrückstände aufweisen und in der Vergangenheit bereits einige Höchstgehaltüberschreitungen festgestellt wurden, hat das LGL diese Früchte im Jahr 2016 in den Fokus gestellt.
Ergebnisse im Detail
Insgesamt wurden 191 Proben exotischer Früchte untersucht. 160 Proben stammten aus konventioneller und 31 Proben aus ökologischer Erzeugung. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
Zu den beprobten Früchten mit nennenswerten Probenzahlen gehören Ananas, Bananen, Kiwis, Mangos, Maracujas (Passionsfrüchte), Papayas und Physalis (Kapstachelbeeren).
Bei den konventionellen Früchten war in einem Viertel aller untersuchten Proben kein Rückstand an Pflanzenschutzmitteln nachweisbar. Betrachtet man jedoch einzelne Kulturen, so fällt auf, dass nur wenige Proben von Ananas, Banane oder Mango rückstandsfrei waren. Bei Bananen und Kiwis traten keine Höchstgehaltsüberschreitungen auf.
Alle anderen Früchte wiesen mindestens eine Überschreitung des rechtlich festgelegten Höchstgehalts auf, ein gesundheitsgefährdender Gehalt war aber in keinem Fall darunter. Der Anteil von Proben mit Höchstgehaltsüberschreitungen liegt mit 8 % deutlich über dem Durchschnitt von 4 % bei konventionellem Obst insgesamt.
Phosphonsäure
Bei exotischen Früchten aus dem ökologischen Anbau trat keine Überschreitung der Höchstgehalte auf. Der Hauptanteil der Proben (77 %) enthielt keine Rückstände, sechs von sieben Proben mit Rückständen unterhalb des Höchstgehalts wiesen den Stoff Phosphonsäure auf.
Rechtlich wird Phosphonsäure als Pflanzenschutzmittelrückstand beurteilt, allerdings sind auch andere Eintragswege denkbar. Bis 2013 war Kaliumphosphonat in Pflanzenstärkungsmitteln oder Düngern auch im Öko-Landbau in der EU zulässig.
Gerade bei Dauerkulturen wie Obst sind nach einer Anwendung auch noch in den Folgejahren Phosphonsäurerückstände möglich. Die Berichtsgrenzen für derartige Rückstände liegen bei 0,1 mg/kg, daher wird dieser Wert als Orientierungswert bei Phosphonsäure in frischen Bio-Erzeugnissen für die Beurteilung herangezogen. Liegt der ermittelte Gehalt darüber, wird die beprobte Ware als auffällig bewertet, die Auslobung als Bioprodukt hinterfragt und die Auffälligkeiten werden der zuständigen Öko-Kontrollstelle zur weiteren Verfolgung mitgeteilt. Im Rahmen der Untersuchungen des LGL waren alle vier Kiwiproben mit nachgewiesenem Rückstand an Phosphonsäure betroffen. Die hohen Rückstände an Phosphonsäure führen zu dem ungewöhnlichen Umstand, dass der durchschnittliche Rückstandsgehalt bei Bio-Proben mit1,37 mg/kg über dem Durchschnitt bei konventioneller Ware mit 1,19 mg/kg liegt. Da Phosphonsäure aber eine geringe Toxizität aufweist, sind auch bei erhöhten Gehalten keine Gesundheitsrisiken zu befürchten. Insgesamt zählen die exotischen Früchte zu den eher stark belasteten Kulturen im Hinblick auf Pflanzenschutzmittelrückstände