Pflanzenschutzmittelrückstände in Bio-Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2017

Hintergrund

Nach der EU -Öko-Erzeugnisse-Verordnung VO (EG ) 834/2007 dürfen bei Produkten aus ökologischer Produktion keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Dennoch ist auch in Bio-Lebensmitteln mit modernen, empfindlichen Analysetechniken gelegentlich ein Nachweis von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen möglich. Geringe Rückstandsspuren resultieren häufig aus Abdrift von konventionell angebauten Kulturen, aus der Aufnahme aus kontaminierten Böden oder aus Kontaminationen während der Verarbeitung. Mögliche Ursachen für höhere Rückstandsgehalte in Lebensmitteln mit Bio-Kennzeichnung sind die unzulässige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder aber eine Bio-Auslobung konventionell erzeugter Ware. Als Anhaltspunkt, ob der begründete Verdacht einer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besteht, zieht das LGL einen Rückstandsgehalt von 0,01 mg/kg heran. 2007 startete das LGL ein Projekt, in dem über fünf Jahre hinweg Lebensmittel aus ökologischer Produktion in größerem Umfang auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht wurden. Im Jahr 2017 hat das LGL die Thematik wieder verstärkt aufgegriffen, um die Entwicklung der Rückstandssituation in Obst und Gemüse aus ökologischer Produktion gezielt weiterzuverfolgen.

Rückstandssituation in Bio-Obst und Bio-Gemüse

Das LGL untersuchte insgesamt 163 Proben Obst und 204 Proben Gemüse aus ökologischer Erzeugung. 89 % der Obst- und 93 % der Gemüseproben enthielten keine Rückstände (siehe Tabelle 1). Damit lag der Anteil an rückstandsfreien Proben deutlich höher als im Jahr 2007, in dem 72 % der Obst- und 80 % der Gemüseproben keine Rückstände aufwiesen. Im Vergleich dazu wurden 2017 in 12 % der Obst- und 40 % der Gemüseproben aus konventioneller Produktion keine Rückstände nachgewiesen. Die in den rückstandshaltigen Proben nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe lagen meist unter dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg. Lediglich bei vier Proben Obst (2,5 %) und zwei Proben Gemüse (1,0 %) beurteilte das LGL die Bio-Kennzeichnung als „irreführend“. Dieser Anteil sank im Vergleich zu 2007, hier wurden noch 3,8 % der Obst- und 2,1 % der Gemüseproben aufgrund einer irreführenden Kennzeichnung beanstandet. Erfreulicherweise lagen die Rückstandsgehalte 2017 in allen Proben unterhalb der zulässigen Höchstgehalte, während 2007 in einer Obst- und zwei Gemüseproben Höchstgehaltsüberschreitungen vorlagen.

Im Gegensatz dazu wurden 2017 in jeweils 3 % der Obst- und Gemüseproben aus konventioneller Produktion die zulässigen Höchstgehalte überschritten.
Bedeutende Herkunftsländer für Bio-Obst und Bio-Gemüse waren auch im Jahr 2017 Deutschland (31 % der Proben), Italien (17 %) und Spanien (16 %). Deutsche Produkte waren zu 95 % rückstandsfrei, Obst und Gemüse aus Italien und Spanien zu 84 % bzw. 91 %.

Bio-Produkte in Supermärkten und anderen Vertriebsformen

In Supermärkten, bei Discountern und anderen Vertriebsformen entwickelt sich ein immer breiter werdendes Angebot an Bio-Produkten. Der Vergleich unterschiedlicher Vermarktungsformen ergab auch 2017 ein gutes Bild. Die Proben von Supermärkten und Großhändlern waren jeweils zu 88 % rückstandsfrei, die von Erzeugern, Discountern und dem Bio-Fachhandel zu über 90 %. Als irreführend gekennzeichnet stufte das LGL jeweils eine Obst- und Gemüseprobe aus dem Großhandel, zwei Obstproben und eine Gemüseprobe von einem Supermarkt sowie eine Obstprobe von einem Discounter ein. Die betroffenen Erzeugnisse (Apfel und Grünkohl aus Deutschland, Orangen aus Spanien und Zypern, Trauben aus Italien und Tomaten aus Spanien) durchlaufen in der Regel mehrere Handelsstufen, sodass neben der unzulässigen Anwendung im Anbau auch eine Umdeklaration als Ursache infrage kommt.

Rückstandssituation in weiteren Bio-Lebensmitteln

Auch bei anderen Bio-Lebensmitteln zog das LGL 2017 eine positive Bilanz. Von 74 Proben Getreide und Getreideerzeugnisse (vor allem Weizen, Dinkel, Roggen und Buchweizen), 16 Proben Kartoffeln (darunter drei Proben Süßkartoffeln), elf Ölproben und 16 Proben Tees und teeähnliche Erzeugnisse war keine Probe auffällig. In allen Proben wurden entweder keine Rückstände nachgewiesen oder die Gehalte lagen unterhalb des Orientierungswerts von 0,01 mg/kg. Als Ausnahme fielen Bio-Weine auf, von denen alle 14 Proben als irreführend gekennzeichnet beurteilt wurden, da sie erhöhte Gehalte an Phosphonsäure aufwiesen. Auf die Phosphonsäure-Problematik wird im Artikel „Pflanzenschutzmittel in Säuglings- und Kleinkindernahrung – Untersuchungsergebnisse 2017“ näher eingegangen.

Fazit

Insgesamt stellte das LGL fest, dass Bio-Lebensmittel im Allgemeinen nach wie vor ihre Bezeichnung zu Recht tragen. Der Verbraucher kann sich in der Regel auf die Bio-Auslobung verlassen. Bei Obst und Gemüse stieg sogar der Anteil an rückstandsfreien Proben. Zudem sank hier die Quote der Proben, deren Bio-Kennzeichnung als irreführend beanstandet wurde. Außerdem lag 2017 keine einzige Höchstgehaltsüberschreitung in ökologisch erzeugten Lebensmittelproben vor.

Tabelle: Rückstandssituation von Bio-Obst und -Gemüse 2017 in Abhängigkeit von der Vertriebsform
Vertriebsform Probenzahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG Irreführende Kennzeichnung Mehrfach-rückstände
Erzeuger 27 26 1 0 0 0
Obst 3 3 0 0 0 0
Gemüse 24 23 1 0 0 0
Großhändler 89 78 11 0 2 0
Obst 37 31 6 0 1 0
Gemüse 52 47 5 0 1 0
Supermarkt 137 121 16 0 3 5
Obst 70 60 10 0 2 4
Gemüse 67 61 6 0 1 1
Discounter 100 96 4 0 1 0
Obst 46 44 2 0 1 0
Gemüse 54 52 2 0 0 0
Bio-Fachhandel 14 13 1 0 0 1
Obst 7 7 0 0 0 0
Gemüse 7 6 1 0 0 1
R = Rückstand, HG = Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 396/2005