Rückstandssituation bei pflanzlichen Bio-Lebensmitteln

Signet Jahresbericht 2023

Abstract

2023 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 2.360 Proben pflanzlicher Herkunft auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, 595 der untersuchten Proben waren als Bio-Produkte gekennzeichnet. Diese wiesen wie auch in den Vorjahren deutlich weniger Rückstände und eine geringere Beanstandungsquote auf, als die Produkte aus konventioneller Erzeugung.

Hintergrund

Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden Kulturpflanzen nachhaltig vor negativen Einflüssen durch Schädlinge oder Krankheiten geschützt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hilft, einwandfreie Ware wirtschaftlich zu erzeugen, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in den behandelten Kulturen sind dabei häufig unvermeidbar. In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind europaweit gültige Höchstgehalte festgelegt, die dafür sorgen, dass Lebensmittel auch mit Pflanzenschutzmittelrückständen für die Verbraucher sicher sind.
Bei Produkten aus ökologischer Erzeugung ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Regeln der Ökobasis-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848) stark eingeschränkt. Wenn das LGL in den Produkten Wirkstoffe außerhalb der Liste zugelassener Substanzen und in Mengen nachweist, die sicher über dem entsprechenden Orientierungswert liegen, erfolgt eine Beanstandung als irreführende Kennzeichnung.
Sowohl in Hinblick auf die steigenden Marktanteile ökologisch erzeugter Lebensmittel als auch wegen des möglichen Betrugspotenzials durch falsch deklarierte Öko-Produkte untersucht das LGL jedes Jahr auch ökologisch erzeugte Produkte.

Ergebnisse

Im Jahr 2023 untersuchte das LGL insgesamt 2.360 pflanzliche Lebensmittel auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Dabei setzte das LGL sowohl eine Multimethode ein, mit der eine Vielzahl an Stoffen in einem Arbeitsschritt erfasst werden kann, als auch bei einzelnen Produktgruppen spezielle Einzelmethoden für Stoffe wie Ethylenoxid oder polare Pestizide wie Glyphosat. Eine Übersicht der Ergebnisse ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Tabelle: Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft 2023
Lebensmittel Probenzahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG
Obst 907 246 634 27
konventionell 746 92 627 27
biologisch 161 154 7 0
Obsterzeugnisse 31 4 23 4
konventionell 29 3 22 4
biologisch 2 1 1 0
Getränke 50 36 14 0
konventionell 33 19 14 0
biologisch 17 17 0 0
Gemüse 860 429 413 18
konventionell 669 260 391 18
biologisch 191 169 22 0
Gemüseerzeugnisse 46 21 22 3
konventionell 38 15 20 3
biologisch 8 6 2 0
Getreide 38 11 27 0
konventionell 25 4 21 0
biologisch 13 7 6 0
Getreideerzeugnisse 13 3 10 0
konventionell 5 3 2 0
biologisch 8 0 8 0
Kartoffeln und stärkereiche Pflanzenteile 42 28 14 0
konventionell 29 15 14 0
biologisch 13 13 0 0
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 61 35 21 5
konventionell 46 21 20 5
biologisch 15 14 1 0
Pilze und Pilzerzeugnisse 21 7 13 1
konventionell 18 4 13 1
biologisch 3 3 0 0
Pflanzliche Fette, Öle 36 22 14 0
konventionell 31 18 13 0
biologisch 5 4 1 0
Säuglings- und Kleinkindernahrungen 152 133 15 4
konventionell 2 2 0 0
biologisch 150 131 15 4
Gewürze 35 11 21 3
konventionell 33 9 21 3
biologisch 2 2 0 0
Wein und Keltertrauben 23 7 16 0
konventionell 23 7 16 0
biologisch 0 0 0 0
Nahrungsergänzungsmittel 25 19 6 0
konventionell 24 19 5 0
biologisch 1 0 1 0
Sonstige 20 15 3 2
konventionell 14 9 3 2
biologisch 6 6 0 0
Gesamt 2360 1027 1266 67
Anteil 43% 54% 3%
konventionell 1765 28% 68% 4%
biologisch 595 88% 11% 1%

595 der untersuchten Proben waren als Bio-Produkte gekennzeichnet. Dies entspricht einem Anteil von 25% an den gesamten Proben pflanzlicher Herkunft. Bei den Produkten aus ökologischer Erzeugung wiesen 88% keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf, während dies nur bei 28% der konventionell erzeugten Produkte der Fall war. Der Anteil der Proben mit Rückstandsgehalten oberhalb des Höchstgehaltes lag 2023 für Produkte aus konventioneller Erzeugung bei 4% und bei Produkten aus ökologischer Erzeugung bei nur 1%.

Bei den vier Proben aus ökologischer Erzeugung mit Rückständen über den Höchstgehalten handelt es sich um Obst- und Getreidebreie für Säuglinge und Kleinkinder mit Rückständen an Phosphonsäure. Phosphonsäure fällt rechtlich unter die Definition der Pflanzenschutzmittelrückstände. Allerdings gibt es auch alternative Eintragspfade wie phosphonathaltige Düngemittel oder eine länger zurückliegende, damals zulässige, Anwendung als Pflanzenstärkungsmittel. Für Phosphonsäure in den Babybreien ist der Grenzwert der Diätverordnung von 0,01 mg/kg heranzuziehen. Ein Gesundheitsrisiko hat das LGL bei allen Proben auch für diese besonders empfindliche Verbrauchergruppe mit der geforderten Sicherheit ausgeschlossen.

Die Abbildung zeigt in einem gestapelten Säulendiagramm die Verteilung der Gehalte von Rückständen in Obst und Gemüse aus ökologischer Erzeugung. Dargestellt sind die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023. Der untere Teil der Säule zeigt den Anteil der Proben ohne Pflanzenschutzmittelrückstände, der zweite Teil zeigt den Anteil der Proben mit Rückständen unterhalb der Höchstgehalte und der obere Teil zeigt die Proben mit Rückstandsgehalten oberhalb der Höchstgehalte. Im Jahr 2019 waren 92% der 305 Proben frei von Rückständen, 7,5% wiesen Rückstände unterhalb des Höchstgehalts auf, 0,3% Rückstände oberhalb des Höchstgehalts. Jahr 2020 waren 89,5% der 324 Proben frei von Rückständen, 10,5% wiesen Rückstände unterhalb des Höchstgehalts auf, keine Probe Rückstände oberhalb des Höchstgehalts. Jahr 2021 waren 91,1% der 247 Proben frei von Rückständen, 8,9% wiesen Rückstände unterhalb des Höchstgehalts auf, keine Probe Rückstände oberhalb des Höchstgehalts. Jahr 2022 waren 90,7% der 322 Proben frei von Rückständen, 8,7% wiesen Rückstände unterhalb des Höchstgehalts auf, 0,6% Rückstände oberhalb des Höchstgehalts. Jahr 2023 waren 91,8% der 352 Proben frei von Rückständen, 8,2% wiesen Rückstände unterhalb des Höchstgehalts auf, keine Probe Rückstände oberhalb des Höchstgehalts.

Abbildung : Rückstandssituation in Obst und Gemüse aus ökologischer Erzeugung (R = Rückstand, HG = Höchstgehalt nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005)

Wie in der Abbildung zu erkennen, ist die Rückstandssituation von Obst und Gemüse aus ökologischer Erzeugung in den letzten 5 Jahren stabil geblieben. Der Anteil der Proben ohne Pflanzenschutzmittelrückstände lag in den Jahren 2019 bis 2023 zwischen 89,5 und 92,1%. Der Anteil der Proben mit Rückstandsgehalten oberhalb der Höchstgehalte lag in diesem Zeitraum unter 1 %. In 7,5 bis 10,5 % der Proben hat das LGL Rückstandsgehalte bestimmt, die unterhalb der Höchstgehalte lagen. Dabei handelte es sich meistens um Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau zugelassen sind, oder um Gehalte anderer Pflanzenschutzmittel knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze.

Bei Gehalten nicht erlaubter Pflanzenschutzmittel, die analytisch sicher über der Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg liegen, ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht auszuschließen. Das LGL beanstandet solche Proben wegen irreführender „Bio“-Kennzeichnung. Für diese Proben folgt dann zusätzlich eine Ursachenforschung durch die Öko-Kontrollstellen und die zuständigen Landwirtschaftsbehörden. 2023 hat das LGL lediglich zwei Proben (1 Orange, 1 Ananaskonserve) als derart irreführend beanstandet.

Fazit

Wie zu erwarten sind ökologisch erzeugte pflanzliche Lebensmittel weniger mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet als solche aus konventioneller Erzeugung. Die geringe Beanstandungsquote gibt auch keinen Hinweis auf ein erhöhtes Betrugspotenzial bei den untersuchten Bio-Produkten. Konventionell produzierte pflanzliche Lebensmittel sind naturgemäß häufiger mit Rückständen belastet. Höchstgehaltsüberschreitungen sind etwa viermal häufiger festzustellen als bei ökologisch erzeugter Ware. Gesundheitsgefahren für die Verbraucher durch Pflanzenschutzmittelrückstände sind dabei aber als absolute Ausnahme zu betrachten.

Ausblick

Je größer der Anteil der Bio-Produkte am Markt wird und je mehr Gewinn in diesem Marktsegment erzielt werden kann, umso größer wird ein mögliches Betrugspotenzial. Darum wird das LGL trotz der geringen Beanstandungsquote weiterhin regelmäßig ökologische erzeugte pflanzliche Lebensmittel untersuchen.