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Wasserpfeifentabak - Untersuchungsergebnisse 2013
Das Rauchen einer Wasserpfeife wird in Deutschland immer beliebter. Gemäß Tabaksteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes ist im Jahr 2013 der Absatz von versteuerten Pfeifentabaken um ca. 16 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist laut einer Branchenvereinigung im Wesentlichen auf die verstärkte Nachfrage nach Wasserpfeifentabak zurückzuführen. Nachdem das LGL im Jahr 2011 ca. 73 % und im Jahr 2012 ca. 90 % der auf Feuchthaltemittel untersuchten Wasserpfeifentabake beanstandete, lag auch im Jahr 2013 der Schwerpunkt der Untersuchungen auf der Bestimmung des Feuchthaltemittelgehaltes. Dieser darf laut Tabakverordnung (TabakV) in der Summe höchstens 5 % bezogen auf die Trockenmasse des Erzeugnisses betragen. Von den im Jahr 2013 auf Feuchthaltemittel untersuchten 78 Wasserpfeifentabaken beanstandete das LGL 53 Proben. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von ca. 68 %. Da es sich bei den untersuchten Proben hauptsächlich um Verdachtsproben handelte, können die ermittelten Beanstandungsquoten nicht ohne weiteres als repräsentativ angesehen werden. Die ermittelten Feuchthaltemittelgehalte lagen zwischen 19 und 56 % bezogen auf die Trockenmasse der Erzeugnisse und überschritten somit deutlich den Grenzwert von 5 %. Nach wie vor ist Glycerin das am häufigsten eingesetzte Feuchthaltemittel.
Die hohen Beanstandungsquoten sind auch darauf zurückzuführen, dass die Verbraucher offensichtlich Produkte mit höheren Feuchthaltemittelgehalten bevorzugen, weil Feuchthaltemittel zur Bildung eines dichten und kräftigen Rauches beim Konsum einer Wasserpfeife beitragen sollen. Hohe Feuchthaltemittelgehalte in Wasserpfeifentabak gelten derzeit als gesundheitlich nicht unbedenklich. Sie können laut Bundesinstitut für Risikobewertung beim Einatmen zu Veränderungen des Zellepithels im Kehlkopf oder zu Reizungen der Nasenschleimhaut führen. Zu beachten ist jedoch, dass das Rauchen von Wasserpfeifentabak grundsätzlich gesundheitsschädlich ist.