Untersuchung von Tabakerzeugnissen auf ihre Gehalte an Feuchthaltemittel (2008)

Feuchthaltemittel verbessern den Genusswert sowie die Haltbarkeit von Tabakerzeugnissen, indem sie das Austrocknen verhindern und so den Tabak geschmeidig halten.

In der Tabakverordnung sind bestimmte Feuchthaltemittel zugelassen und für diese Höchstwerte festgeschrieben (siehe Anlage 1 Teil A Nr. 2 zu § 1 Tabakverordnung). Der Grenzwert für Feuchthaltemittel beträgt z. B. bei Rauchtabak, Zigaretten und Tabakfolie 5 % in der Summe für alle Feuchthaltemittel bezogen auf die Trockenmasse des Erzeugnisses. Häufig verwendete und für diese Produktgruppen zugelassene Feuchthaltemittel sind Glycerin und 1,2-Propylenglykol.

Im Jahr 2008 untersuchte das LGL 46 Tabakerzeugnisse auf ihre Gehalte an Feuchthaltemitteln.

Wasserpfeifentabak

Da in den letzten Jahren Wasserpfeifentabake immer wieder aufgrund ihrer erhöhten Feuchthaltemittelgehalte beanstandet werden mussten, lag der Schwerpunkt der Untersuchungen 2008 mit 25 Proben bei dieser Produktgruppe. Erfreulicherweise überschritt im Jahr 2008 nur noch 1 Probe der untersuchten Wasserpfeifentabake den Grenzwert für Feuchthaltemittel. Der Gehalt an Glycerin betrug circa 30 %, bezogen auf die Trockenmasse.
Der nachfolgenden Grafik können Sie die kontinuierlich rückläufige Beanstandungsquote bei Wasserpfeifentabak von 2004 (größer 90 %) bis 2008 (kleiner 10 %) entnehmen. Allerdings muss festgehalten werden, dass im Fall von Grenzwertüberschreitungen die zugesetzten Mengen an Feuchthaltemitteln stark überhöht waren (größer 20 % Feuchthaltemittelanteil bezogen auf die Trockenmasse).

 Im Jahr 2004 wurden 30 Wasserpfeifentabake untersucht, davon waren 28 Proben, das entspricht circa 93 % zu beanstanden. Von den zehn im Jahr 2005 untersuchten Proben mussten acht Produkte, das entspricht 80 % beanstandete werden. 2006 wurden acht Wasserpfeifentabake untersucht fünf Proben, das entspricht circa 63 % wurden beanstandet. Von den 23 im Jahr 2007 untersuchten Produkten waren fünf Wasserpfeifentabake zu beanstanden. 2008 wurde eine von 25 Proben, das entspricht 4 % beanstandet.

Abbildung 1: Beanstandete Wasserpfeifentabakproben aufgrund erhöhter Feuchthaltemittel im Vergleich zur Gesamtzahl der am LGL untersuchten Proben von 2004 bis 2008

Ob die Überschreitung der Höchstmengen zu eventuellen zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand noch nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich können jedoch beim Verbrennen der häufig verwendeten Feuchthaltemittel Glycerin und 1,2-Propylenglykol toxische bzw. im Tierversuch kanzerogene Stoffe (wie Acrolein und Propylenoxid) gebildet werden. Bisher liegen allerdings keine Informationen über das Ausmaß der Bildung dieser Stoffe beim Wasserpfeifenrauchen sowie der Menge, die der Raucher dabei aufnimmt, vor. Laut aktualisierter gesundheilticher Bewertung von Wasserpfeifentabak (Nr. 011/2009 des BfR vom 26.März 2009) hat das BfR inzwischen wissenschaftliche Studien begonnen, die den Einfluss des Glycerinanteils im Wasserpfeifentabak auf den Acroleingehalt im Wasserpfeifenrauch untersuchen. Die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2009 erwartet.

Sonstige Tabakerzeugnisse

Daneben bestimmte das LGL 2008 in 21 Proben Pfeifentabak, Tabakfolie, Blunts und Kautabak die Feuchthaltemittelgehalte. Zu beanstanden war lediglich eine Probe Blunt. Diese enthielt 16,6 % der Feuchthaltemittel Glycerin und 1,2-Propylenglykol bezogen auf die Trockenmasse. Blunts bestehen aus Rohtabak und Zusatzstoffen (z. B. Feuchthaltemittel, Aromastoffe) und werden ersatzweise für ein Tabakblatt als Hülle bei der Herstellung von selbstgerollten Zigarren durch den Verbraucher verwendet.

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