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Ascorbinsäure in Bieren - Untersuchungsergebnisse 2003
Mit Wirkung von 17.12.1994 ist bei allen Bieren ein Zutatenverzeichnis erforderlich. Die EG-Kommission hatte als vertragswidrig beanstandet, dass bei Bieren, die nach Deutschland importiert wurden und nicht dem Reinheitsgebot entsprachen, die Abweichungen von Reinheitsgebotsbieren in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben werden mussten. So war es erforderlich, dass die Kennzeichnung eines solchen Bieres z. B. x-Bier, hergestellt aus Mais und stabilisiert mit Ascorbinsäure lauten musste.
Der Verordnungsgeber hat durch Verordnungsänderung dem Rechnung getragen, in dem ein Zutatenverzeichnis für alle Biere vorgeschrieben wurde, d. h., sowohl für alle Importbiere als auch für alle einheimischen Biere.
In diesem Zutatenverzeichnis sind alle Zutaten einschließlich der Zusatzstoffe mit deren Klassennamen aufzuführen. Während bei Reinheitsgebotsbieren im Zutatenverzeichnis bei z. B. untergärigen Bieren die Zutaten Wasser, Malz und Hopfen stehen, sind bei Bieren, die nicht nach dem Reinheitsgebot hergestellt worden z. B. die Zutaten Wasser, Malz, Mais, Antioxidationsmittel Ascorbinsäure aufzuführen.
Überprüft wurden 22 Importbiere hinsichtlich eines etwaigen Gehaltes an Ascorbinsäure, die zur Bierstabilisierung eingesetzt wird. Die Verwendung dieses Stoffes ist im Zutatenverzeichnis durch die Angabe Antioxidationsmittel Ascorbinsäure kenntlich zu machen.
In einem Fall wurde Ascorbinsäure nachgewiesen. Eine entsprechende Kenntlichmachung in deutscher Sprache fehlte.