Vanadium in Mineral-, Quell- und Tafelwasser – Untersuchungsergebnisse 2019
Vanadium ist in höheren Mengen ein aus gesundheitlicher Sicht unerwünschter Stoff. Neben dem Vorkommen in zahlreichen Lebensmitteln sind geringe Gehalte an Vanadium auch in abgefüllten Wässern bekannt. Hintergrund hierfür ist die weite Verbreitung dieses Elements in Gesteinen und Sedimenten und damit ein natürlich bedingter Übergang aus diesen ins Grundwasser.
Welche Rolle die Aufnahme von Vanadium über abgefüllte Wässer spielt, ist bisher unzureichend abschätzbar. Die durchgeführten Untersuchungen mit Schwerpunkt auf bayerischen Erzeugnissen sollten hierzu eine breitere Datenbasis schaffen.
Rechtliche Vorschriften
Nach den Vorschriften der Mineral- und Tafelwasserverordnung sowie der Trinkwasserverordnung gibt es keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte für natürlich bedingte Gehalte an Vanadium. Hilfsweise kann zur Einordnung der Ergebnisse der Geringfügigkeitsschwellenwert für Grundwasser von 4 µg/l der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser herangezogen werden. Der Geringfügigkeitsschwellenwert berücksichtigt sowohl öko- als auch humantoxikologische Daten und soll unter anderem die Nutzbarkeit des Grundwassers als Trinkwasser sicherstellen.
Untersuchungsergebnisse
Das LGL untersuchte 2019 insgesamt 185 verschiedene abgefüllte Wässer aus den Kategorien natürliches Mineralwasser (121), Quellwasser (23) sowie Tafelwasser (41) auf Vanadium. Die genannten Zahlen repräsentieren bei Mineral- und Quellwasser jeweils verschiedene Quellen bzw. bei Tafelwasser ebenfalls einzelne Erzeugnisse. Schwerpunkt der Untersuchungen bildeten mit einem Anteil von 67 % die Erzeugnisse bayerischer Hersteller, gefolgt von Erzeugnissen aus anderen Bundesländern (23 %), anderen europäischen (7 %) sowie nichteuropäischen (3 %) Staaten.
Die weit überwiegende Anzahl der untersuchten Mineral- und Quellwässer (ca. 95 %) zeigte nur äußerst geringe (< 0,1 µg/l) oder geringe (0,1 µg/l bis 1,0 µg/l) Vanadiumgehalte. Bei vier Wässern, davon zwei aus Bayern, lagen die Gehalte im unteren µg/l-Bereich, jedoch unterhalb des Geringfügigkeitsschwellenwertes von 4 µg/l. Bei einem Mineralwasser aus Frankreich (5 µg/l) und einem Quellwasser aus der Türkei (6 µg/l) wurde der Geringfügigkeitsschwellenwert leicht überschritten.
Ein Quellwasser aus der südpazifischen Republik Fidschi zeigte mit ca. 52 µg/l einen deutlich höheren Gehalt. Nach Einschätzung des LGL könnte der Gehalt mit dem auf der Hauptinsel liegenden Quellgebiet im Zusammenhang stehen. Die Hauptinsel ist vulkanischer Herkunft und Vanadium tritt insbesondere in vulkanische Gesteinen auf. Das LGL hat das Ergebnis zur weiteren Klärung an die für den Importeur zuständige Behörde weitergegeben.
Bei den untersuchten Tafelwässern zeigten sämtliche Erzeugnisse lediglich äußerst geringe oder geringe (bis 1,0 µg/l) Vanadiumgehalte.
Die Untersuchungen des LGL ergaben, dass die Vanadiumgehalte insbesondere in den schwerpunktmäßig geprüften abgefüllten Mineral-, Quell- und Tafelwässern aus Bayern als unproblematisch einzuschätzen sind.