Blei im Trinkwasser – Ergebnisse des LGL-Sonderuntersuchungsprogramms 2023/24
Abstract
Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 im Juni 2023 wurde festgelegt, den derzeit gültigen Grenzwert für Blei in Trinkwasser von 0,010 mg/l ab dem 12.01.2028 auf 0,0050 mg/l zu senken. Um einen Überblick über die Belastung des Trinkwassers in Bayern mit Blei zu erhalten, hat das LGL im Rahmen eines Sonderuntersuchungsprogramms in 2023/2024 insgesamt 514 Trinkwasserproben aus ganz Bayern auf Blei untersucht. Da die Aufnahme von Blei durch Kinder als besonders kritisch anzusehen ist, wurden hierbei vor allem Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen) beprobt.
In sieben dieser Proben (1,4 %) wurde der aktuell geltende Grenzwert für Blei von 0,010 mg/l und in weiteren 20 Proben (3,9 %) der künftig geltende Grenzwert von 0,0050 mg/l überschritten.
Einleitung
Das Schwermetall Blei kann sowohl aus geogenen Quellen, als auch anthropogen bedingt im Rohwasser (z. B. Grundwasser, Quellwasser) vorkommen und damit auch ins Trinkwasser gelangen. Zudem kann Blei in Folge von Stagnation des Trinkwassers aus den Materialien mancher Rohrleitungen ins Trinkwasser übergehen. Wird Blei regelmäßig durch den Menschen aufgenommen, kann sich dieses im Blut und in den Knochen anreichern. Es kann u. a. die Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen und die Nieren schädigen. Aufgrund dieser toxischen Wirkungen ist Blei im Trinkwasser derzeit mit einem Grenzwert von 0,010 mg/l belegt. Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 im Juni 2023 wurde festgelegt, diesen Grenzwert ab dem 12.01.2028 auf 0,0050 mg/l zu senken.
Um einen Überblick über die Belastung des Trinkwassers in Bayern mit Blei zu erhalten, hat das LGL im Rahmen eines Sonderuntersuchungsprogramms in 2023/2024 insgesamt 514 Trinkwasserproben (Zufallsstichproben) aus ganz Bayern auf Blei untersucht. Da die Aufnahme von Blei durch Kinder als besonders kritisch anzusehen ist, wurden hierbei vor allem Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen) beprobt.
Ergebnisse
In knapp 95 % der Proben (487 Proben) lag die Bleikonzentration unter dem ab dem 12.01.2028 geltenden Grenzwert von 0,005 mg/l. In sieben Proben (1,4 %) wurde der aktuell geltende Grenzwert für Blei von 0,010 mg/l, in 20 Proben (3,9 %) der künftig geltende Grenzwert von 0,0050 mg/l überschritten. Eine genauere Darstellung der gemessenen Bleikonzentrationen findet sich in der Abbildung.
Abbildung: Gemessene Bleikonzentrationen in 514 Trinkwasserproben.
Während der Probennahmen wurden, soweit diese Informationen zugänglich waren, das Alter sowie das Material der Hausinstallationen erfasst. Obwohl bei 73,5 % der Proben Angaben zum Alter der Hausinstallation vorlagen, konnte kein Zusammenhang zwischen diesem und der Bleikonzentration im Trinkwasser festgestellt werden. Für 65,6 % der Proben lagen zudem Informationen zum Material der Hausinstallation vor. Proben mit erhöhten Bleikonzentrationen stammten tendenziell häufiger aus Hausinstallationen, in welchen verzinkte Rohrleitungen verbaut waren, als aus solchen aus anderen Materialien. Erhöhte Bleikonzentrationen gingen zudem oft mit erhöhten Zinkkonzentrationen einher. Der Zinküberzug von verzinkten Rohrleitungen schützt das darunterliegende Material (i. d. R. Stahl) vor Korrosion. Dabei löst sich der Zinküberzug im Laufe der Jahre kontinuierlich auf. Darin enthaltenes Blei wird dadurch ins Trinkwasser abgegeben. Heutzutage darf der Zinküberzug nur noch maximal 0,05 % Blei als Verunreinigung enthalten [1]. Früher wurden dem Zinküberzug jedoch aus verarbeitungstechnischen Gründen auch höhere Konzentrationen an Blei (1-2 %) zugesetzt [2, 3].
Fazit
Im Rahmen des LGL-Sonderuntersuchungsprogramms zu Blei im Trinkwasser wurden sieben Trinkwasserproben (1,4 %) wegen Überschreitung des aktuell geltenden Grenzwerts für Blei von 0,010 mg/l beanstandet. Bei weiteren 20 Proben (3,9 %) wurde auf eine Überschreitung des künftig geltenden Grenzwerts von 0,0050 mg/l hingewiesen. Ab Gültigkeit des neuen Grenzwerts ist folglich mit einer Beanstandungsquote von etwa 5 % zu rechnen.
Maßnahmen und Ausblick
Die Anordnung von Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser erfolgt durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Im Fall einer Grenzwertüberschreitung beim Parameter Blei kann als erste Maßnahme das Spülen der Trinkwasserleitungen empfohlen werden (siehe hierzu "Ratgeber: Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn"). Da die Analyse einer Trinkwasserprobe immer eine Momentaufnahme darstellt, wird die Probennahme in der Regel in Form einer gestaffelten Stagnationsbeprobung wiederholt (siehe Probennahmeempfehlung des UBA). Eventuell müssen die Entnahmearmatur oder nötigenfalls die Rohrleitungen der Hausinstallation ausgetauscht werden.
Literaturverzeichnis
- [1] Umweltbundesamt, Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser, Stand 11. Januar 2023.
- [2] Walter Kölle, Wasseranalysen – Richtig beurteilt, 4. Auflage, 2017, Wiley-VCH.
- [3] Reinhard Nießner (Hrsg.), Höll Wasser, 10. Auflage, 2020, De Gruyter.