Nitrat in natürlichem Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser – Untersuchungsergebnisse 2018
Hintergrund
Abgefüllte Wässer wie Mineral-, Quell- und Tafelwasser können wie auch Trinkwasser je nach Art und Herkunft gewisse Gehalte an Nitrat aufweisen. Sofern Nitrat vorhanden ist, entstammt es in der Regel ursprünglich oberflächennahen Prozessen des natürlichen Stickstoffkreislaufes im Boden. Diese führen zu einer natürlichen Hintergrundkonzentration in oberflächennahen Grundwässern. Bei landwirtschaftlichem Einfluss, insbesondere durch Stickstoff-Düngung, kann es zu einer Erhöhung dieser Gehalte kommen. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sollte natürliches Mineralwasser gegen solche Einflüsse weitgehend geschützt sein.
Bezüglich Nitrat gilt für Mineralwasser nach Mineral- und Tafelwasserverordnung und für Quell- und Tafelwasser nach Trinkwasserverordnung jeweils ein Grenzwert von 50 mg/l. Für Trinkwasser gilt ebenfalls ein Grenzwert von 50 mg/l. Wenn bei Mineral-, Quell- oder Tafelwasser eine Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt wird, gilt ein deutlich strengerer Grenzwert für Nitrat von 10 mg/l.
Das Vorhandensein von Nitrat in Wasser ist aus gesundheitlichen Gründen unerwünscht. Eine gesundheitliche Gefährdung für einen gesunden Erwachsenen resultiert jedoch nicht unmittelbar aus dem Vorkommen vom Nitrat selbst. Problematisch ist vielmehr Nitrit, welches im Körper durch Reduktion aus Nitrat z. B. im Mundraum oder im Magen gebildet werden kann. Nitrit ist insbesondere für Säuglinge kritisch und kann bei diesen zu einer Methämoglobinämie, d. h. zu einer Störung des Sauerstofftransports im Blut, führen. Ferner kann es unter Beteiligung von Nitrit und sekundären Aminen im Magen zur Bildung krebserregender Nitrosamine kommen .
Ziel der Untersuchungen
Ziel der Untersuchungen war es, die aktuelle Situation hinsichtlich der Gehalte an Nitrat der im Handel befindlichen Mineral-, Quell- und Tafelwässern zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere auch Wässer berücksichtigt werden, die hinsichtlich einer Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt sind.
Planung und Durchführung
Das LGL untersuchte insgesamt 432 Proben Mineral-, Quell- und Tafelwasser auf Nitrat. Es handelte sich hierbei um 304 Proben natürliches Mineralwasser, 75 Proben Quellwasser und 53 Proben Tafelwasser. Von den insgesamt untersuchten Proben waren 85 Proben hinsichtlich einer Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt. Die analytische Bestimmung von Nitrat erfolgte mittels Ionenchromatographie und Leitfähigkeitsdetektion.
Untersuchungsergebnisse
Bei keiner der insgesamt vom LGL untersuchten 432 Proben Mineral-, Quell- und Tafelwasser wurde der Grenzwert für Nitrat von 50 mg/l bzw. 10 mg/l bei Auslobung einer Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung überschritten.
Die vom LGL gemessenen Gehalte in den einzelnen Erzeugniskategorien werden zusammenfassend in den Abbildungen 1 bis 4 wiedergegeben.
Abbildung 1: Nitratgehalte in Tafelwässern.
Darstellung der Anzahl an Proben mit Nitratgehalten aus den angegebenen Konzentrationsbereichen.
Abbildung 2: Nitratgehalte in Quellwässern.
Darstellung der Anzahl an
Proben mit Nitratgehalten aus den angegebenen Konzentrationsbereichen.
Abbildung 3: Nitratgehalte in natürlichen Mineralwässern.Darstellung
der Anzahl
an Proben mit Nitratgehalten aus den angegebenen Konzentrationsbereichen.
Abbildung 4: Nitratgehalte in natürlichen Mineralwässern, Quell- und
Tafelwässern mit Auslobung einer Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Darstellung der Anzahl an Proben mit Nitratgehalten aus den angegebenen Konzentrationsbereichen.
Insgesamt ist festzustellen, dass der weit überwiegende Anteil der untersuchten Mineral-, Quell- und Tafelwässer lediglich sehr geringe (unter 1 mg/l) oder geringe Gehalte (1 bis 10 mg/l) an Nitrat aufweist. Der Anteil der Wässer mit einem sehr geringen Gehalt an Nitrat (unter 1 mg/l) nimmt dabei in der Reihenfolge Tafelwasser, Quellwasser, Mineralwasser zu. Diese Abstufung zwischen den Erzeugniskategorien korreliert mit den durch die gesetzlichen Vorschriften festgelegten Mindestqualitätskriterien für die Herkunft und ist insofern plausibel. Die Wässer mit Auslobung einer Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung zeigten entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die geringsten Nitratgehalte und stammten aus allen drei Produktkategorien (Mineral-, Quell- und Tafelwasser).
Fazit
Die vorliegenden Untersuchungen zeigten hinsichtlich der Konzentration von Nitrat bei natürlichem Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser keine Grenzwertüberschreitungen. Der Grenzwert für Erzeugnisse die hinsichtlich einer Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt waren wurde ebenfalls in jedem Fall eingehalten. Eine Gefährdung der Gesundheit ist damit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nicht erkennbar. Um gegebenenfalls zeitliche Trends erkennen zu können, soll die Situation in geeigneten zeitlichen Abständen erneut geprüft werden.