Chromgehalte im Wasser: vom Brunnen bis zum
Wasserhahn - Untersuchungsergebnisse 2014
Chrom befindet sich natürlicherweise in geringen Konzentrationen im Boden. Durch den Kontakt des Grundwassers mit den Gesteinsschichten kann Chrom auch im Grundwasser und damit im Trinkwasser vorkommen. Die Trinkwasserverordnung legt für Chrom einen Grenzwert von 0,050 mg/l fest. Das entspricht 50 µg/l. Das LGL ist bei seinen Untersuchungen der Frage nachgegangen, ob sich der Chromgehalt im Wasser bei der Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und -verteilung bis hin zum Zapfhahn des Verbrauchers verändert.
Ergebnisse
Die Untersuchungen wurden am Beispiel einer mittelgroßen, zentralen Trinkwasserversorgungsanlage durchgeführt, die von drei Brunnen gespeist wird. Das Rohwasser wird teilweise mechanisch entsäuert und mithilfe einer UV-Desinfektion entkeimt oder direkt als Reinwasser in den Speicherbehälter eingespeist. Die Probenahmen erfolgten gestaffelt am Brunnenkopf und zwar jeweils vor und nach der Aufbereitung, der Speicherung und der Verteilung in der öffentlichen Wasserversorgung. Bei sieben Hausinstallationen wurde Wasser entnommen, das gerade die Wasseruhr passiert hatte. Schließlich wurden auch Proben am Zapfhahn des Verbrauchers gewonnen.
Bereits das aus den Brunnen geförderte Wasser wies geringe Konzentrationen an Chrom von durchschnittlich 0,40 µg/l auf, die damit bei weniger als einem Hundertstel des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung liegen. Die Aufbereitung und Speicherung des Wassers zeigten im Rahmen dieser Untersuchungen praktisch keinen Einfluss auf den Chromgehalt. Er lag bei 0,35 bis 0,38 µg/l. Am Ende der öffentlichen Wasserversorgung stellte das LGL 0,27 µg/l, an den beprobten Zapfhähnen der Hausinstallationen 0,24 µg/l fest. Das untersuchte Chrom lag zu mehr als 90 % in der Modifikation des Chrom (VI) vor (siehe Abbildung).
Fazit
Die Untersuchungen lieferten den Nachweis, dass Chrom bereits durch den natürlichen Gehalt im Boden (geogen) im Wasser vorhanden sein kann. Die Verfahren der Wasseraufbereitung und -speicherung zeigten wenig Einfluss auf die Chromgehalte. Nach dem Transport des Trinkwassers im Leitungsnetz der öffentlichen Wasserversorgung ist eine signifikante Abnahme der Chromgehalte um 30 bis 40 % festzustellen. In den beprobten Hausinstallationen kam es zu keiner Kontamination, zum Beispiel aufgrund des Chromgehaltes der Wasserhähne. Die Tatsache, dass fast ausschließlich Chrom(VI) gefunden wurde, macht eine differenzierte Beurteilung der Werte notwendig, da diese Chrom-Spezies toxisch ist. Das LGL setzt die Untersuchungen fort mit dem Ziel, umfassendere Ergebnisse zum Vorkommen von Chrom(VI) im Trinkwasser zu bekommen und diese in die aktuell geführten Diskussionen um die Neubewertung von Chrom im Trinkwasser einzubringen.
Abbildung: Chromgehalte im Trinkwasser