Perchlorethylenbelastung von Beschäftigten in chemischen Reinigungen
In chemischen Textilreinigungen werden Textilien in Reinigungsanlagen unter Verwendung von Lösemitteln gereinigt. Nach wie vor ist Perchlorethylen (PER) eines der wichtigsten Lösemittel in diesen Anlagen. Im Dezember 2011 wurde in der Aktualisierung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (AGW) ein neuer Wert für PER von 20 ppm (138 mg/m3) festgelegt. Das stellte eine bedeutende Senkung gegenüber dem bis 2005 gültigen Wert für eine Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) von 50 ppm (345 mg/m3) dar.
Erarbeitung von Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien
Das LGL ist Mitglied des Arbeitskreises der Ländermessstellen für chemischen Arbeitsschutz (ALMA). Die Grenzwertsenkung für PER in der Luft an Arbeitsplätzen war Anlass für mehrere Ländermessstellen, sich im Rahmen eines gemeinsamen ALMA-Projektes der PER-Exposition in chemischen Textilreinigungsbetrieben zu widmen. Das Projektziel war die Erarbeitung von Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) für chemische Reinigungen mit Anlagen auf der Basis von Perchlorethylen als Reinigungsmittel. Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien beschreiben für konkrete Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Stand der Technik, der Arbeitshygiene und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung
der Art, des Ausmaßes und der Dauer der Gefahrstoffbelastung sowie der Brand- und Explosionsgefahren (TRGS 420).
Messungen in bayerischen Reinigungsbetrieben
Das LGL unterstützte die Projektdurchführung mit einer Reihe von Messungen. Das LGL hat in Zusammenarbeit mit den Gewerbeaufsichtsämtern zwischen Ende 2012 und Sommer 2013 Messungen in zehn bayerischen Reinigungsbetrieben durchgeführt. Dabei reichte das Spektrum von kleinen Ladenreinigungen bis hin zu größeren Betrieben mit bis zu 60 Mitarbeitern. Die messtechnische Ermittlung der PER-Konzentration in der Luft in den verschiedenen Arbeitsbereichen wie zum Beispiel Bedienen der Reinigungsanlage oder Bügeln gereinigter Wäsche erfolgte zunächst vor Ort mit einem tragbaren und direktanzeigenden Infrarotspektrometer. Weiterhin wurden Luftproben mithilfe von Aktivkohle-Adsorptionsröhrchen genommen. Nach Aufarbeitung der Proben ermittelte das LGL die PER-Konzentration. Mit den Messungen der PER-Konzentrationen waren ebenfalls Ermittlungen der betrieblichen Randbedingungen verbunden (Raumgröße, Maschinentyp, Baujahr, Lüftung, Absaugung, Art und Anzahl der Kleidungsstücke, Häufigkeit der Inbetriebnahme der Anlage, Arbeitsorganisation usw.). Dadurch wurden die Einflussfaktoren auf die vorhandenen PER-Konzentrationen erfasst und es konnten Möglichkeiten zur Senkung der PER-Exposition aufgezeigt werden. Die Ergebnisse des Projektes wurden in einer Expositionsbeschreibung zusammengefasst. Die Federführung lag bei der brandenburgischen Arbeitsschutzverwaltung. Anhand der Messergebnisse, die in den zehn bayerischen Reinigungsbetrieben erhalten wurden, ließ sich sagen, dass zumindest in Bayern kein akuter Handlungsbedarf bezüglich der Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) für PER von 20 ppm bestand.