Jahresstatistik 2021/2022 der Verstöße in Bayern im Netzwerk und Verfahrens zur Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC-AA),
In den Jahren 2021 und 2022 gingen bei der Länderkontaktstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) jeweils 76 AAC- AA -Meldungen ein, von denen bayerische Unternehmen betroffen waren. Das Niveau der eingehenden Meldungen ist damit im Vergleich zu 2020 mit 82 eingegangenen Meldungen in etwa gleichgeblieben.
Hingegen war bei den von der Länderkontaktstelle Bayern erstellten Meldungen über die Jahre 2021 und 2022 hinweg betrachtet eine Steigerung von rund 30 % bzw. 60 % im Vergleich zu 2020 zu verzeichnen.
Abbildung: Anzahl der am LGL Bayern empfangenen und erstellten AAC-AA Meldungen im zeitlichen Verlauf.
Die häufigsten Meldegründe waren bei allen empfangenen Meldungen neben Kennzeichnungsmängeln (2021: 65 %, 2022: 40 %) Anfragen und Informationen im Zusammenhang mit unzulässiger Behandlung bzw. fehlerhaften Prozessen (2021: 26 %, 2022: 53 %). Am häufigsten waren Baby- und Kleinkindernahrung, Getreide und Backwaren sowie Nahrungsergänzungsmittel von den Beanstandungen betroffen. Hierbei wurden über die Hälfte aller an das LGL Bayern gerichteten Amtshilfeersuchen von Österreich gestellt.
Die von der Länderkontaktstelle Bayern erstellten AAC-AA Meldungen waren vorrangig an die Länder Österreich, die Tschechische Republik, Italien und die Niederlande gerichtet. Sie betrafen insbesondere Kennzeichnungsmängel und Verstöße gegen die Novel Food Verordnung bei Nahrungsergänzungsmitteln, sowie Höchstwertüberschreitungen von Pflanzenschutzmittelrückständen bei Obst, Gemüse und Gewürzen.