Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts Tiergesundheit II, Sachgebiet TG7 Bakteriologie und bestandsspezifische Impfstoffe
Herstellung von bestandspezifischen Impfstoffen
Die Herstellung von bestandsspezifischen Impfstoffen erfolgt ausschließlich im Auftrag des behandelnden Tierarztes. Für die Herstellung des Impfstoffs wird ein Bakterienisolat aus zuvor eingesendetem Untersuchungsmaterial desselben Bestands benötigt. Impfstoffe können nur aus Erregern hergestellt werden, die am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) isoliert wurden, nicht aus Isolaten anderer Untersuchungsstellen. Die Impfstoffherstellung dient der Gesunderhaltung der Tiere in Bezug auf bakterielle Infektionserreger. Darüber hinaus wird Impfstoff zur Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen wie z. B. die Salmonellose der Rinder eingesetzt. Die bestandsspezifischen Impfstoffe stellen eine wichtige Ergänzung dar, wenn zugelassene Impfstoffe der pharmazeutischen Industrie fehlen oder wegen der Typenvielfalt der Erreger nicht ausreichend wirksam sind. Die Impfstoffe werden parenteral, z. B. als Muttertierimpfstoff bei Neugeborenendurchfällen, oder lokal als Schluck- oder Intranasalimpfstoff angewendet.
Zielgruppe
Praktizierende Tierärzte, Amtstierärzte an den Veterinärämtern
Kontakt
- Impfstoffbestellungen bitte per Fax an: 09131 6808-2692
- Telefonische Auskunft: 09131 6808-2625
- E-Mail: impfstoff@lgl.bayern.de
Formulare, Anträge
- Liste der Bakterienarten, die für die Herstellung von bestandsspezifischen Impfstoffen geeignet sind (PDF, 30 KB))
- Antrag zur Herstellung bestandsspezifischer Impfstoffe (PDF, 100 KB)