Aufgaben und Zuständigkeiten der Kontrollstelle KCanG (KC)

Die Kontrolleinheit nach dem KCanG ist zuständig für den Verwaltungsvollzug des Konsumcannabisgesetzes in Bezug auf die Anbauvereinigungen. Konkret geht es um die Durchführung des Erlaubnisverfahrens sowie die Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle des gemeinschaftlichen Anbaus von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen.

Sachgebiet KC1: Recht und Verwaltungsvollzug

  • Durchführung des Erlaubnisverfahrens und Erlaubniserteilung
  • Prüfung der Einhaltung von Schutzmaßnahme
  • Überwachung der jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemenge
  • Prüfung des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts

Sachgebiet KC2: Kontrolleinheit Nordbayern/Südbayern

  • Quartalsmäßige Begehungen der Anbauvereinigungen
  • Überprüfung der Mengen- und Abgabedokumentation
  • Stichprobenartige Überprüfung der Anforderungen und kontrollierten Weitergabe sowie Sicherung von Cannabis sowie anlassbezogene Kontrollen
  • Probenentnahme gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 KCanG